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Testament errichten: Form, Inhalt und häufige Fehler

Die Formen des Testaments

Das deutsche Recht kennt zwei Grundformen. Das eigenhändige Testament errichtet der Erblasser selbst, das notarielle Testament wird vom Notar beurkundet. Beide sind gleichwertig wirksam, unterscheiden sich aber in Aufwand, Beratung und Beweiskraft.

FormVoraussetzungVorteil
Eigenhändiges Testamentvollständig handschriftlich, unterschriebenkostenlos, jederzeit änderbar
Notarielles Testamentnotarielle BeurkundungBeratung, hohe Beweiskraft, ersetzt oft Erbschein

Die strenge Form des eigenhändigen Testaments

Das eigenhändige Testament muss vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich geschrieben sein. Ein am Computer verfasster und nur unterschriebener Text ist unwirksam, ebenso ein Diktat, das eine andere Person niederschreibt. Es sollte Ort und Datum enthalten und ist mit vollem Namen zu unterschreiben. Diese Formstrenge ist die häufigste Ursache für unwirksame Testamente.

Was geregelt werden kann

Erbeinsetzung. Der Kern jedes Testaments ist die Bestimmung, wer Erbe wird und zu welchem Anteil. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft.

Vermächtnis. Einzelne Gegenstände oder Geldbeträge lassen sich einer Person zuwenden, ohne sie zum Erben zu machen. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben.

Teilungsanordnung. Der Erblasser kann bestimmen, welcher Erbe welche Gegenstände erhalten soll, um Streit in der Erbengemeinschaft vorzubeugen.

Testamentsvollstreckung. Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen um und verwaltet den Nachlass, was besonders bei minderjährigen oder zerstrittenen Erben sinnvoll ist.

Die Grenze des Pflichtteils

So frei der Erblasser gestalten kann, das Pflichtteilsrecht setzt eine Grenze. Enge Angehörige, also Abkömmlinge, Ehegatte und unter Umständen Eltern, lassen sich nicht völlig ausschliessen, ihnen bleibt der Pflichtteil als Geldanspruch. Wer enterben will, sollte die Pflichtteilsfolgen kennen und gegebenenfalls vorausschauend gestalten.

Aufbewahrung und Änderung

Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, etwa durch ein neues Testament oder durch Vernichtung. Damit es im Erbfall auch gefunden und beachtet wird, empfiehlt sich die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Ein zu Hause verwahrtes Testament kann verloren gehen oder unterdrückt werden.

Typische Fehler

Computerschrift statt Handschrift, was zur Unwirksamkeit führt. Unklare Formulierungen, die Auslegungsstreit auslösen. Verwechslung von Erbeinsetzung und Vermächtnis. Übersehen der Pflichtteilsfolgen. Fehlende amtliche Verwahrung mit der Gefahr, dass das Testament nicht auffindbar ist. Widersprüchliche ältere und neuere Testamente.

Häufige Fragen

Wie schreibe ich ein gültiges Testament?

Vollständig handschriftlich, mit Ort und Datum, eigenhändig unterschrieben. Alternativ notariell beurkunden lassen.

Ist ein am Computer geschriebenes Testament gültig?

Nein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich sein. Die Computervariante ist nur als notarielles Testament denkbar.

Kann ich meine Kinder enterben?

Sie können sie als Erben übergehen, doch der Pflichtteil bleibt ihnen als Geldanspruch. Eine vollständige Entziehung ist nur unter den engen Voraussetzungen des Gesetzes möglich.

Wo bewahre ich mein Testament auf?

Empfehlenswert ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht, damit es im Erbfall sicher gefunden und eröffnet wird.

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