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Pflichtteil einklagen: Ablauf in drei Stufen

Stufe 1: Auskunft erzwingen

Der Erbe muss ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen – auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten in notarieller Form (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). Reagiert er nicht, wird Auskunftsklage erhoben. Streitwert: ein Zehntel des erwarteten Pflichtteils (BGH NJW 2011, 1080).

Hat der Erbe das Verzeichnis vorgelegt, prüft der Anwalt auf Vollständigkeit. Verdacht auf Unrichtigkeit? Antrag auf eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB) oder bereits Antrag auf Wertermittlung.

Stufe 2: Wertermittlung

Insbesondere bei Immobilien streiten die Parteien meist um den Verkehrswert. Der Pflichtteilsberechtigte kann nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wertermittlung durch Sachverständige verlangen.

Kosten des Sachverständigengutachtens: 1.500 bis 5.000 Euro je Objekt, getragen vom Nachlass. Bei Streit über das Gutachten kann gerichtlich ein weiterer Sachverständiger beauftragt werden.

Stufe 3: Zahlungsklage

Mit dem errechneten Pflichtteil wird Zahlungsklage erhoben (zuständig: Landgericht ab 5.000 Euro Streitwert). Der Antrag lautet auf Zahlung des Pflichtteils plus Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB) ab Geltendmachung.

Verlieren die Erben, tragen sie nach § 91 ZPO sämtliche Kosten: eigene Anwaltskosten, Anwalts- und Gerichtskosten des Pflichtteilsberechtigten, Sachverständigengutachten.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?

Ohne Wertstreit ca. 6 Monate, mit Sachverständigengutachten und Berufung können 24 Monate vergehen. Vergleich vor Gericht beschleunigt erheblich.

Was kostet die Klage konkret?

Pflichtteil 50.000 Euro, eine Instanz: ca. 4.300 Euro Anwaltskosten Kläger, 1.428 Euro Gerichtskosten. Bei Erfolg vom Beklagten zu tragen.

Was, wenn der Erbe behauptet, kein Geld zu haben?

Der Pflichtteil bleibt fällig. Notfalls muss der Erbe die Erbschaft umsetzen – Immobilien beleihen oder verkaufen. Stundung nur in Ausnahmefällen (§ 2331a BGB).

Lohnt sich Prozesskostenhilfe?

Bei geringem Einkommen ja. PKH-Antrag nach § 114 ZPO, Voraussetzung: hinreichende Erfolgsaussicht. Bei aussichtsreichen Pflichtteilsansprüchen wird PKH regelmäßig bewilligt.

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