Notarkosten Testament: GNotKG-Tabelle und Rechenbeispiele
Der Notar rechnet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Die Höhe hängt am Geschäftswert – das ist bei einem Testament der Wert des Reinnachlasses zum Zeitpunkt der Beurkundung. Diese Seite zeigt die vollständige Gebührentabelle und typische Beispiele.
GNotKG Tabelle B (Auszug, 1,0-Gebühr)
Die volle Gebühr für ein Einzeltestament ist eine 1,0-Gebühr nach Nr. 21200 KV GNotKG; ein Berliner Testament oder Erbvertrag ist das Doppelte.
| Geschäftswert (Reinnachlass) | 1,0-Gebühr (Einzeltestament) | 2,0-Gebühr (Berliner Testament / Erbvertrag) |
|---|---|---|
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 200.000 € | 435 € | 870 € |
| 300.000 € | 635 € | 1.270 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
| 2.500.000 € | 4.135 € | 8.270 € |
Alle Beträge netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer, Auslagen (Post, Grundbuch), sowie 21 € Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
Beispiel: Berliner Testament bei 300.000 Euro Nachlass
Ehepaar in München, gemeinsame Immobilie und Ersparnisse 300.000 €. Gemeinschaftliches Testament beim Notar: 2,0-Gebühr = 1.270 € netto. Plus 19 % USt (241,30 €), plus Registrierung (21 €), plus Auslagen (ca. 20 €). Gesamt rund 1.552 € brutto.
Häufige Fragen
Wovon hängt der Preis für ein notarielles Testament ab?
Vom Reinnachlass (Aktiva minus Verbindlichkeiten) zum Zeitpunkt der Beurkundung. Ein Einzeltestament kostet eine 1,0-Gebühr, ein Berliner Testament oder Erbvertrag eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B GNotKG.
Muss ein Testament notariell sein?
Nein. Ein handschriftliches Testament ist genauso wirksam (§ 2247 BGB). Das notarielle Testament ersetzt aber den Erbschein und wird nach dem Tod automatisch eröffnet.
Was kostet ein Berliner Testament beim Notar?
Das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten löst eine 2,0-Gebühr aus (Nr. 21100 KV GNotKG). Bei 300.000 Euro Reinnachlass sind das rund 1.270 Euro netto.
Sind die Notarkosten Verhandlungssache?
Nein. Die Gebühren nach GNotKG sind bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar. Ein Rabatt oder Zuschlag verletzt die notarielle Preisbindung.
Kann ich statt Testament einen Erbvertrag machen?
Ja. Der Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB) ist zwingend notariell und wie das gemeinschaftliche Testament mit einer 2,0-Gebühr belegt. Er bindet stärker, weil er nicht einseitig widerrufen werden kann.
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Passenden Anwalt findenStand: Juli 2026. Diese Seite ersetzt keine anwaltliche Beratung. Über erbklar.de werden Sie an einen Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.