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Testament: Errichten, ändern, anfechten

Mit einem Testament bestimmen Sie, wer Ihren Nachlass erhält, und weichen von der gesetzlichen Erbfolge ab. Ein wirksames Testament beugt Streit vor, ein fehlerhaftes erzeugt ihn. Über diese Plattform finden Sie einen Fachanwalt für Erbrecht, der ein Testament rechtssicher gestaltet oder ein bestehendes prüft und anficht.

Die Formen des Testaments

Das eigenhändige Testament muss vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Diese Formstrenge ist die häufigste Fehlerquelle.

FormVoraussetzungBesonderheit
Eigenhändiges Testamentvollständig handschriftlich, unterschriebenkostenlos, aber fehleranfällig
Notarielles Testamentnotarielle BeurkundungBeratung, ersetzt oft den Erbschein
Gemeinschaftliches TestamentEhegatten, Berliner TestamentBindungswirkung beachten
Erbvertragnotariell, vertraglich bindendstarke Bindung des Erblassers

Anfechtung eines Testaments

Ein Testament kann unter Voraussetzungen angefochten werden, etwa bei einem Irrtum des Erblassers, bei Drohung oder wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, von dem der Erblasser nichts wusste. Die Anfechtung ist fristgebunden. Auch die Frage der Testierfähigkeit kann ein Testament zu Fall bringen. Hier kommt es auf Beweise und schnelles Handeln an.

So funktioniert die Vermittlung

Sie schildern Ihr Anliegen, ob Gestaltung oder Anfechtung, wir vermitteln Sie an einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Kostenfrei und unverbindlich für Sie.

Ratgeber zu Testament

Vom eigenhändigen Testament über das Berliner Testament bis zum Behindertentestament. Diese Ratgeber zeigen, was rechtssicher ist und wo typische Formfehler liegen.

Häufige Fragen

Muss ein Testament handschriftlich sein?

Ein privates Testament ja, vollständig handschriftlich und unterschrieben. Alternativ kann es notariell beurkundet werden.

Kann ich ein Testament anfechten?

Unter Voraussetzungen ja, etwa bei Irrtum, Drohung oder Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten. Die Anfechtung ist fristgebunden, anwaltlicher Rat ist sinnvoll.

Über diese Plattform werden Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.

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Weiterführend: Testament errichten, Berliner Testament, Testament anfechten.

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