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Pflichtteilsrechner: Quote und Betrag in Sekunden

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Wählen Sie Ihre Familienkonstellation, tragen Sie den Nachlasswert und – falls relevant – Schenkungen der letzten zehn Jahre ein. Sie erhalten sofort Ihren Pflichtteil und den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB).

Rechner

Gesetzlicher Erbteil
1/4
Pflichtteilsquote (1/2 des gesetzlichen Erbteils)
1/8
Pflichtteil aus dem Nachlass
37.500 €

Unverbindliche Orientierung ohne Berücksichtigung der Abschmelzung nach § 2325 III BGB, ausgleichungspflichtiger Zuwendungen (§§ 2050 ff. BGB) oder Anrechnung (§ 2315 BGB). Für die verbindliche Berechnung ist ein Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten.

Häufige Fragen

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Pflichtteil = 1/2 × gesetzlicher Erbteil × Nachlasswert (§ 2303 BGB). Der Nachlasswert ist der Wert des Reinnachlasses (Aktiva minus Verbindlichkeiten) zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Wie hoch ist mein Pflichtteil als eines von zwei Kindern neben dem überlebenden Ehepartner?

Bei Zugewinngemeinschaft: gesetzlicher Erbteil 1/4, Pflichtteil damit 1/8 des Nachlasses. Bei 400.000 Euro Nachlass wären das 50.000 Euro.

Zählen Schenkungen zum Pflichtteil?

Ja, teilweise. Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor dem Tod werden nach § 2325 BGB einbezogen. Der Wert schmilzt pro Jahr um 10 % ab. Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe.

Ist der Pflichtteil steuerfrei?

Nein. Der Pflichtteil ist erbschaftsteuerpflichtig, gilt aber als Erwerb von Todes wegen und wird nach den regulären Freibeträgen und Steuersätzen behandelt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).

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Stand: Juli 2026. Diese Seite ersetzt keine anwaltliche Beratung. Über erbklar.de werden Sie an einen Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.

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