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Fristen im Erbrecht: Alle Termine auf einen Blick

Im Erbrecht kostet ein versäumter Tag oft den ganzen Anspruch. Diese Übersicht bündelt alle relevanten Fristen mit Rechtsgrundlage und Fristbeginn – vom Sechs-Wochen-Fenster für die Erbausschlagung bis zur 30-jährigen Höchstfrist für Pflichtteilsansprüche.

Fristen-Tabelle Erbrecht 2026

FristDauerBeginnGrundlage
Erbausschlagung6 Wochen (Ausland 6 Monate)Kenntnis Erbfall + Berufungsgrund§ 1944 BGB
Anfechtung der Annahme/Ausschlagung6 WochenKenntnis vom Anfechtungsgrund§ 1954 BGB
Testamentanfechtung1 JahrKenntnis vom Anfechtungsgrund§ 2082 BGB
Verjährung Pflichtteil3 Jahre (max. 30)Ende des Kenntnisjahres§ 2332 i.V.m. § 199 BGB
Pflichtteilsergänzung (Schenkungen)10 Jahre AbschmelzungZeitpunkt der Schenkung§ 2325 BGB
Vorkaufsrecht Erbteilskauf2 MonateMitteilung Vertragsschluss§ 2034 BGB
Anzeige beim Finanzamt3 MonateKenntnis vom Erbfall§ 30 ErbStG
Erbschein: Bearbeitung Nachlassgericht6–16 WochenAntragstellungPraxis
Inventarfrist zur Haftungsbeschränkungrichterlich, min. 1 MonatFristsetzung§ 1994 BGB
Aufgebot der Nachlassgläubiger2 JahreAntragstellung§§ 1970 ff. BGB

Was passiert bei Fristversäumnis?

Materielle Fristen (Ausschlagung, Anfechtung) sind Ausschlussfristen. Wird die Sechs-Wochen-Frist des § 1944 BGB versäumt, gilt das Erbe als angenommen – einschließlich aller Schulden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt es nicht; nur die Anfechtung nach § 1954 BGB kann in engen Grenzen helfen.

Verjährungsfristen (Pflichtteil, Auskunftsansprüche) machen den Anspruch einredebehaftet. Wird die Verjährung gerügt, weist das Gericht die Klage ab. Die Klageerhebung hemmt den Fristablauf (§ 204 BGB).

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung (§ 1944 BGB). Sechs Monate, wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist oder der Erbe sich im Ausland aufhält.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der beeinträchtigenden Verfügung erfährt (§ 2332 BGB i.V.m. § 199 BGB). Absolute Höchstfrist 30 Jahre ab Erbfall.

Kann eine versäumte Ausschlagungsfrist geheilt werden?

Nur durch Anfechtung der Annahme (§ 1954 BGB) und nur bei Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung. Anfechtungsfrist: sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund.

Wie schnell muss ich den Erbfall dem Finanzamt melden?

Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis (§ 30 ErbStG), auch wenn keine Steuer anfällt. Fehlt die Anzeige, drohen Zuschätzung und Zwangsgeld.

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Stand: Juli 2026. Diese Seite ersetzt keine anwaltliche Beratung. Über erbklar.de werden Sie an einen Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.

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