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Testierfähigkeit: Wann ist ein Testament wegen Demenz unwirksam?

Was Testierfähigkeit bedeutet

Testierfähigkeit setzt voraus, dass der Erblasser die Tragweite seiner Anordnungen versteht, sich ein klares Urteil über die Folgen bilden und frei von Einflüssen Dritter entscheiden kann. Maßgeblich ist der Zustand im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments. Ein Mensch kann zeitweise testierfähig und zeitweise testierunfähig sein, etwa in lichten und in verwirrten Phasen.

Demenz und psychische Erkrankung

Eine Demenz oder psychische Erkrankung führt nicht automatisch zur Testierunfähigkeit. Entscheidend ist, ob die Erkrankung im Zeitpunkt der Errichtung die freie Willensbildung ausgeschlossen hat. In frühen Stadien einer Demenz kann durchaus Testierfähigkeit bestehen. Erst wenn die Störung so weit fortgeschritten ist, dass die nötige Einsicht fehlt, ist das Testament unwirksam.

Die Beweislage

Das Gesetz vermutet Testierfähigkeit. Wer ein Testament wegen Testierunfähigkeit angreift, trägt die Beweislast. Im Streit werden Arztberichte, Pflegedokumentation, Zeugenaussagen und oft ein medizinisches Sachverständigengutachten herangezogen, das den Zustand zum Errichtungszeitpunkt rekonstruiert. Diese Rückschau ist anspruchsvoll, weshalb solche Verfahren häufig schwierig sind.

Häufige Fragen

Ist ein Testament bei Demenz immer unwirksam?

Nein. Entscheidend ist, ob die Erkrankung im Zeitpunkt der Errichtung die freie Willensbildung ausgeschlossen hat. In frühen Stadien kann Testierfähigkeit bestehen.

Wer muss die Testierunfähigkeit beweisen?

Derjenige, der sich darauf beruft, denn das Gesetz vermutet Testierfähigkeit. Hilfreich sind Arztunterlagen, Zeugen und ein Sachverständigengutachten.

Ab wann ist jemand testierfähig?

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Testament errichtet werden, Minderjährige allerdings nur in notarieller Form.

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