Testament ändern und widerrufen: Was rechtlich erlaubt ist
Die vier Wege, ein Testament aufzuheben
Widerruf durch neues Testament: Sie schreiben ein neues handschriftliches Testament mit dem Satz "Frühere Verfügungen widerrufe ich hiermit" oder mit inhaltlich widersprechender Anordnung. Das neue Testament hebt das alte auf, soweit es widerspricht (§ 2258 BGB).
Widerruf durch Vernichtung: Reißen Sie das Testament durch, schreddern Sie es, verbrennen Sie es. § 2255 BGB vermutet bei körperlicher Vernichtung den Widerrufswillen. Bei mehreren Ausfertigungen müssen alle vernichtet werden.
Widerruf durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung: Holen Sie das beim Amtsgericht hinterlegte Testament wieder ab (§ 2256 BGB), gilt das als Widerruf. Praktisch nur bei eigenhändigen Testamenten – bei notariellen Testamenten ist diese Folge ebenfalls vorgesehen.
Widerrufstestament: Ein neues Testament, das nur den Widerruf älterer Verfügungen aussprechen soll, ohne neue Erbeinsetzungen.
Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament
Beim Berliner Testament unterscheidet § 2270 BGB zwischen wechselbezüglichen und einseitigen Verfügungen. Wechselbezüglich sind solche, die der eine nur im Hinblick auf die des anderen getroffen hat – typisch die Schlusserbeneinsetzung der Kinder.
Zu Lebzeiten beider Ehegatten kann jeder seine wechselbezüglichen Verfügungen einseitig widerrufen, aber nur durch notariell beurkundete Erklärung an den anderen Ehegatten (§ 2271 Abs. 1 BGB). Nach dem Tod des Erstversterbenden ist Widerruf ausgeschlossen, außer das Testament enthält eine Öffnungsklausel.
Praxisfall: Testament wegen Krise mit dem Erben ändern
Sie haben Ihre Tochter im Testament zur Alleinerbin eingesetzt, sind aber zerstritten. Solange Sie testierfähig sind und kein wechselbezügliches Berliner Testament vorliegt, schreiben Sie einfach ein neues Testament. Die Tochter behält ihren Pflichtteil (§ 2303 BGB) – ihn auszuschließen geht nur über die strengen Voraussetzungen der Pflichtteilsentziehung (§ 2333 BGB).
Häufige Fragen
Reicht durchstreichen, um zu widerrufen?
Streichungen oder Korrekturen wirken nur, wenn sie vom Testierenden selbst stammen und der Aufhebungswille klar erkennbar ist. Sicherer ist ein neues Testament mit ausdrücklichem Widerruf.
Kann der Notar mein Testament zurückgeben?
Ja, Sie können das in amtlicher Verwahrung liegende notarielle Testament jederzeit zurückfordern. Die Rücknahme gilt als Widerruf (§ 2256 BGB).
Was kostet die Änderung beim Notar?
Die Beurkundung eines neuen Testaments löst die volle 1,0-Gebühr nach Tabelle B GNotKG aus, bezogen auf Ihr Reinvermögen. Bei 250.000 Euro rund 535 Euro netto.
Was passiert mit dem Berliner Testament nach Scheidung?
Eine Verfügung zugunsten des Ehegatten wird mit Rechtskraft der Scheidung unwirksam (§ 2077 BGB). Schlusserbeneinsetzungen der Kinder bleiben aber bestehen, sofern nichts anderes gewollt war.
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