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Testament anfechten: Fristen und Erfolgschancen

Die drei zulässigen Anfechtungsgründe

Inhaltsirrtum: Der Erblasser hat sich über die Bedeutung oder Folge einer Erklärung geirrt, etwa er habe geglaubt, mit "Erbe" sei nur ein einzelner Gegenstand gemeint, nicht der Nachlass insgesamt.

Motivirrtum nach § 2078 Abs. 2 BGB: Der Erblasser hat aufgrund einer Vorstellung verfügt, die sich später als falsch herausstellt – etwa angenommen, ein Kind sei verstorben, und es lebt noch. Bloße Enttäuschung reicht nicht.

Übergangener Pflichtteilsberechtigter (§ 2079 BGB): Wer beim Errichten des Testaments existierte, aber dem Erblasser unbekannt war (etwa ein nichteheliches Kind), und nicht bedacht wurde, kann das Testament wegen Übergehens anfechten – aber nur, wenn der Erblasser ihn bei Kenntnis bedacht hätte.

Anfechtungsberechtigte und Form

Anfechten darf jeder, dem die Aufhebung der Verfügung unmittelbar zugutekommt (§ 2080 BGB) – typisch der gesetzliche Erbe, der ohne Testament zum Zug käme. Die Anfechtung erfolgt durch formlose Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (§ 2081 BGB) oder durch Klage gegen den eingesetzten Erben.

Die Erklärung muss innerhalb eines Jahres erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die absolute Höchstfrist beträgt 30 Jahre ab Erbfall (§ 2082 Abs. 3 BGB).

Was die Anfechtung NICHT begründet

Bloße Unzufriedenheit mit dem Inhalt, vermutete Beeinflussung durch Pflegekräfte ohne konkrete Drohung, oder die Behauptung, der Erblasser habe sich "sicher anders entschieden, wenn er noch klarer gewesen wäre", reichen nicht. Hier hilft nur der Nachweis fehlender Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) – aber das ist ein anderer Angriffspunkt, keine Anfechtung.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Jahresfrist?

Mit positiver Kenntnis vom Anfechtungsgrund. Wer nur vage Verdachtsmomente hat, muss sich nicht behandeln lassen, als wisse er Bescheid.

Was kostet eine Testamentsanfechtung?

Streitwert ist der Wert dessen, was der Anfechtende bei Erfolg erhielte. Bei einem Pflichtteil von 100.000 Euro fallen Anwalts- und Gerichtskosten von rund 6.500 Euro in erster Instanz an.

Lohnt sich Anfechtung ohne klares Beweismittel?

Selten. In der gerichtlichen Praxis scheitern die meisten Anfechtungen am Nachweis. Vor Klage prüft ein Fachanwalt die Beweislage realistisch – ein voreiliges Verfahren wird teuer.

Kann ich gleichzeitig die Testierfähigkeit angreifen?

Ja. Testierfähigkeit prüft das Nachlassgericht im Erbscheinverfahren von Amts wegen. Sie können einen Sachverständigen anregen, der die geistige Verfassung zum Errichtungszeitpunkt würdigt.

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