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Gesetzliche Erbfolge: Tabelle nach Konstellation

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924–1930 BGB. Das Verwandtschaftssystem arbeitet in Ordnungen und wird durch das Ehegattenerbrecht (§ 1931 BGB) und den Zugewinnzuschlag (§ 1371 BGB) überlagert. Diese Seite zeigt für jede typische Konstellation, wer zu welcher Quote erbt.

Ordnungen der gesetzlichen Erben

OrdnungWerGrundlage
1. OrdnungKinder, Enkel, Urenkel§ 1924 BGB
2. OrdnungEltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)§ 1925 BGB
3. OrdnungGroßeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins)§ 1926 BGB
FiskusLand, wenn keine Verwandten und kein Ehepartner§ 1936 BGB

Ehegattenquote nach Konstellation

Der Ehepartner erbt zusätzlich zur Verwandtenordnung. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt der pauschale Zugewinnzuschlag von 1/4 nach § 1371 BGB hinzu.

KonstellationEhepartner (Zugewinn)Ehepartner (Gütertrennung)Andere Erben
Ehepartner + 1 Kind1/21/21/2 Kind
Ehepartner + 2 Kinder1/21/3je 1/4 (bzw. 1/3)
Ehepartner + 3 Kinder1/21/4je 1/6 (bzw. 1/4)
Ehepartner + Eltern des Erblassers3/41/21/4 (bzw. 1/2) Eltern
Ehepartner allein (keine Verwandten 1./2. Ordnung, keine Großeltern)1/11/1

Beispiel: Vater stirbt, hinterlässt Ehefrau (Zugewinn) und zwei Kinder

Nachlasswert 400.000 €. Ehefrau erhält 1/2 = 200.000 €. Die beiden Kinder teilen die andere Hälfte, also je 100.000 €. Ohne Testament ist die Ehefrau nicht Alleinerbin und die Kinder werden Miterben in einer Erbengemeinschaft mit ihrer Mutter.

Häufige Fragen

Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Die gesetzlichen Erben nach §§ 1924–1930 BGB in Ordnungen: zuerst Kinder (1. Ordnung), dann Eltern und Geschwister (2. Ordnung), dann Großeltern (3. Ordnung). Der Ehepartner erbt zusätzlich nach § 1931 BGB.

Wie hoch ist der Erbteil des Ehepartners?

Neben Kindern ein Viertel (bei Zugewinn plus ein Viertel = 1/2), neben Eltern oder Geschwistern die Hälfte (bei Zugewinn plus ein Viertel = 3/4).

Was passiert, wenn der Erblasser weder Ehepartner noch Kinder hatte?

Es erben die Eltern, ersatzweise Geschwister, ersatzweise Großeltern. Findet sich niemand, erbt der Fiskus (§ 1936 BGB).

Was ist das Repräsentationsprinzip?

Ein vorverstorbener Erbe wird durch seine Abkömmlinge repräsentiert (§ 1924 III BGB). Enkel treten also an die Stelle ihres vorverstorbenen Elternteils.

Können nichteheliche Partner gesetzlich erben?

Nein. Nichteheliche Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Erben. Ohne Testament oder Erbvertrag erben sie nichts.

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Stand: Juli 2026. Diese Seite ersetzt keine anwaltliche Beratung. Über erbklar.de werden Sie an einen Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.

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