Erbschein beantragen: Wann Sie ihn brauchen und was er kostet
Wann ein Erbschein nötig ist
Der Erbschein dient dem Erben als Nachweis seiner Berechtigung gegenüber Dritten. Vor allem Banken bei grösseren Guthaben und das Grundbuchamt bei der Umschreibung von Immobilien verlangen ihn regelmässig. Liegt jedoch ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Stellen dieses als Nachweis, sodass sich der Erbschein erübrigt. Bei einem nur eigenhändigen Testament wird dagegen oft ein Erbschein gefordert.
Der Antrag
Den Erbschein beantragt der Erbe beim Nachlassgericht oder über einen Notar. Im Antrag sind die Erbenstellung und der Erbteil darzulegen und durch Unterlagen wie Sterbeurkunde, Testament und Personenstandsnachweise zu belegen. In der Regel ist eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben abzugeben. Bei mehreren Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden.
Die Kosten
Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Es fallen Gebühren für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung an, die jeweils nach dem Nachlasswert berechnet werden. Bei einem höheren Nachlass steigen damit auch die Kosten. Wer ein notarielles Testament hat und keinen Erbschein benötigt, spart diese Kosten.
Häufige Fragen
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Stellen dieses als Nachweis. Bei eigenhändigem Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird dagegen oft ein Erbschein verlangt.
Wie beantrage ich einen Erbschein?
Beim Nachlassgericht oder über einen Notar, unter Vorlage der nötigen Unterlagen und in der Regel mit einer eidesstattlichen Versicherung.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und fallen für die Erteilung sowie die eidesstattliche Versicherung an.
Über diese Plattform werden Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region vermittelt.
Weiterlesen
Ihre Situation in Ruhe besprechen
Wir vermitteln Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Kostenfrei, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Passenden Anwalt findenWeiterführend: Nachlassabwicklung, Erbe ausschlagen, Erbengemeinschaft auflösen.