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Testament ohne Notar: Wann es gültig ist und wann nicht

Die drei Formvorschriften nach § 2247 BGB

Erstens: Der gesamte Text muss eigenhändig vom Erblasser geschrieben sein. Maschinenschrift, Computerausdruck, fremde Handschrift oder Diktat machen das Testament nichtig (BGH NJW 1981, 1735). Auch das bloße Unterzeichnen eines fremden Textes reicht nicht.

Zweitens: Es muss Ort und Datum der Errichtung enthalten. Fehlt das Datum, bleibt das Testament zwar grundsätzlich gültig (§ 2247 Abs. 5 BGB), aber wenn mehrere Testamente existieren, lässt sich die Reihenfolge nicht klären und das jüngere unklare Testament fällt aus.

Drittens: Unterschrift mit Vor- und Nachnamen am Ende des Textes. Eine Unterschrift nur mit Vornamen oder einer Floskel wie "Dein Vati" wird in Ausnahmefällen anerkannt, wenn die Identität zweifelsfrei feststeht.

Wann der Notar trotzdem die bessere Wahl ist

Ein notarielles Testament ersetzt im Grundbuchverfahren den Erbschein (§ 35 GBO). Wer Immobilien vererbt, spart den Erben damit die Erbscheinkosten – bei einem Nachlass von 500.000 Euro etwa 1.870 Euro Gerichtsgebühren.

Bei Patchworkfamilien, komplexen Stiftungs- oder Unternehmenskonstellationen oder steuerlich relevanter Gestaltung übernimmt der Notar die Beratungsverantwortung. Bei einem handschriftlichen Testament tragen Sie das Auslegungsrisiko.

Die fünf häufigsten Formfehler in der Praxis

  • Computerausdruck mit handschriftlicher Unterschrift (komplett nichtig).
  • Mehrere lose Blätter ohne Bezugnahme aufeinander (nur das unterzeichnete Blatt gilt).
  • Unterschrift in der Mitte oder am Anfang statt am Ende.
  • Ehegatten unterschreiben jeweils ein eigenes Blatt statt eines gemeinsamen Dokuments (kein gemeinschaftliches Testament nach § 2267 BGB).
  • Bleistift statt Tinte (im Einzelfall problematisch wegen Verwischens).

Häufige Fragen

Reicht ein selbst ausgedrucktes und unterschriebenes Testament?

Nein. § 2247 BGB verlangt eigenhändige Niederschrift des gesamten Textes. Ein ausgedrucktes Dokument ist auch mit Unterschrift komplett nichtig.

Wo bewahre ich das Testament am besten auf?

Hinterlegung beim Nachlassgericht kostet 75 Euro pauschal und wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt. Das schließt aus, dass das Testament im Erbfall verschwindet oder zu spät gefunden wird.

Was, wenn jemand das Testament anficht?

Anfechtungsgründe sind Irrtum, Drohung, übergangener Pflichtteilsberechtigter (§§ 2078–2083 BGB). Frist: ein Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (§ 2082 BGB). Notarielle Testamente sind seltener angreifbar, weil der Notar die Testierfähigkeit prüft.

Kann ich das Testament jederzeit ändern?

Ja. Ein neues handschriftliches Testament hebt das alte auf, soweit es widerspricht (§ 2258 BGB). Eindeutig ist ein ausdrücklicher Widerrufssatz: "Frühere Verfügungen widerrufe ich hiermit."

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