erbklar.de

Verjährung des Pflichtteils: Diese Fristen müssen Sie kennen

Die regelmässige Verjährung von drei Jahren

Für den Pflichtteilsanspruch gilt die regelmässige Verjährungsfrist von drei Jahren. Entscheidend ist der Fristbeginn: Maßgeblich ist nicht der Todestag. Die Frist startet erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte zwei Dinge erfahren hat, nämlich den Eintritt des Erbfalls und die Verfügung, die ihn beeinträchtigt, also etwa seine Enterbung durch Testament. Erfährt der Berechtigte im Laufe eines Jahres von beidem, läuft die Frist ab dem 31. Dezember dieses Jahres und endet drei Jahre später.

Die absolute Höchstfrist

Hat der Berechtigte lange keine Kenntnis, verjährt der Anspruch nicht unbegrenzt spät. Es gilt eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren ab dem Erbfall, die unabhängig von der Kenntnis läuft. In der Praxis ist meist die dreijährige Frist maßgeblich, weil die Kenntnis früh vorliegt.

Warum die Stufenklage hilft

Oft steht die genaue Höhe des Pflichtteils am Ende der Frist noch nicht fest, weil die Auskunft fehlt oder die Bewertung dauert. Hier hilft die Stufenklage: Sie kann erhoben werden, bevor der Anspruch beziffert ist, und hemmt die Verjährung. So lässt sich der Anspruch sichern, während Auskunft und Bewertung noch laufen.

Typische Fehler

Annahme, die Frist beginne am Todestag statt zum Jahresende. Zu langes Abwarten in der Hoffnung auf eine gütliche Einigung, bis die Frist abläuft. Verzicht auf die fristhemmende Stufenklage, obwohl die Höhe noch nicht feststeht.

Häufige Fragen

Wann verjährt der Pflichtteil?

In der Regel drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem Sie von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung erfahren haben. Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall.

Wann beginnt die Frist?

Mit dem Ende des Jahres, in dem Sie sowohl vom Erbfall als auch von Ihrer Beeinträchtigung, etwa der Enterbung, Kenntnis erlangt haben.

Wie sichere ich meinen Anspruch vor der Verjährung?

Durch rechtzeitige Geltendmachung, notfalls durch eine Stufenklage, die die Verjährung hemmt, auch wenn die Höhe noch nicht feststeht.

Über diese Plattform werden Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region vermittelt.

Weiterlesen

Ihre Situation in Ruhe besprechen

Wir vermitteln Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Kostenfrei, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Passenden Anwalt finden

Weiterführend: Pflichtteil einklagen, Pflichtteil berechnen, Auskunftsanspruch durchsetzen.

Anwalt für Erbrecht finden