Nachlassabwicklung: Die Schritte nach dem Erbfall
Die erste Phase: Klärung und Sicherung
Zunächst ist zu klären, wer Erbe ist, ob ein Testament vorliegt und wie der Nachlass zusammengesetzt ist. Wichtig ist die Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung, falls eine Überschuldung im Raum steht. Parallel sollte der Nachlass gesichert werden, Konten und Verträge sind zu klären, laufende Verpflichtungen wie Miete oder Versicherungen zu prüfen. Wo nötig, wird ein Erbschein oder ein anderer Erbnachweis beschafft.
Die zweite Phase: Verbindlichkeiten und Bewertung
Verteilt werden kann nur, was nach Abzug der Verbindlichkeiten übrig bleibt. Deshalb müssen Schulden und etwaige Pflichtteilsansprüche geklärt sein, bevor der Nachlass aufgeteilt wird.
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| Bestandsaufnahme | Vermögen und Schulden vollständig erfassen |
| Verbindlichkeiten | Schulden, Bestattungskosten, offene Rechnungen begleichen |
| Pflichtteil | mögliche Pflichtteilsansprüche prüfen |
| Bewertung | Immobilien und Unternehmen bewerten |
Die dritte Phase: Verteilung
Steht der verteilbare Nachlass fest, wird er unter den Erben aufgeteilt. Bei einem Alleinerben ist das einfach, bei mehreren Erben erfolgt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, idealerweise einvernehmlich. Unteilbare Gegenstände wie Immobilien werden verwertet oder einem Erben gegen Ausgleich zugewiesen.
Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Bei klaren, kleinen Nachlässen lässt sich die Abwicklung oft selbst bewältigen. Anwaltliche Hilfe lohnt sich, wenn der Nachlass werthaltig oder unübersichtlich ist, wenn eine Überschuldung droht, wenn Pflichtteilsansprüche im Raum stehen, wenn ein Unternehmen oder Auslandsvermögen dazugehört oder wenn die Erben zerstritten sind.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Erbfall tun?
Erbenstellung und Testament klären, die Ausschlagungsfrist im Blick behalten, den Nachlass sichern und erfassen, Verbindlichkeiten begleichen und den Nachlass schliesslich verteilen.
In welcher Reihenfolge wird der Nachlass abgewickelt?
Zuerst Klärung und Sicherung, dann Erfassung und Begleichung der Verbindlichkeiten, zuletzt die Verteilung unter den Erben.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Bei werthaltigem oder unübersichtlichem Nachlass, drohender Überschuldung, Pflichtteilsansprüchen, einem Unternehmen im Nachlass oder Streit unter den Erben.
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