Behindertentestament: Angehörige absichern ohne Verlust der Sozialleistungen
Das Problem ohne Gestaltung
Erbt ein Mensch mit Behinderung, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, ein Vermögen unmittelbar, muss er dieses zunächst für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor er wieder staatliche Leistungen erhält. Auch ein bloßes Enterben hilft nicht, weil dann der Pflichtteilsanspruch entsteht, der auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden kann. Das ererbte Vermögen käme so nicht dem Kind zugute, es würde lediglich den Staat entlasten. Genau das verhindert das Behindertentestament.
Die Kernkonstruktion: Vorerbe, Nacherbe, Testamentsvollstreckung
Das Behindertentestament beruht auf drei Bausteinen, die zusammenwirken.
Das Kind wird als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt, hat also keinen direkten Zugriff auf die Vermögenssubstanz. Über den Erbteil wird eine Dauertestamentsvollstreckung gespannt. Der Testamentsvollstrecker darf dem Kind nur solche Zuwendungen machen, die nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden, etwa für zusätzliche Therapien, Hobbys oder Annehmlichkeiten. So bleibt das Vermögen erhalten und kommt dem Kind zugute, ohne die staatlichen Leistungen zu gefährden.
| Baustein | Funktion |
|---|---|
| Vorerbschaft | das Kind wird nicht befreiter Vorerbe mit einer Quote über dem Pflichtteil |
| Nacherbschaft | Geschwister oder andere Personen werden Nacherben nach dem Tod des Kindes |
| Dauertestamentsvollstreckung | ein Vollstrecker verwaltet den Erbteil lebenslang nach § 2209 BGB |
Warum die Erbquote über dem Pflichtteil liegen muss
Ein entscheidender Punkt ist, dass das Kind einen Erbteil erhält, der über seinem Pflichtteil liegt. Nur dann hat es keinen zusätzlichen Pflichtteilsanspruch, der auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden könnte. Schon eine Quote knapp über dem Pflichtteil genügt nach der Rechtsprechung. Würde das Kind nur den Pflichtteil oder weniger erhalten, liefe die ganze Gestaltung leer.
Die Vermächtnislösung als Alternative
Statt das Kind zum Vorerben zu machen, kann es als Vermächtnisnehmer bedacht werden. Das Vermächtnis muss mindestens dem Pflichtteil entsprechen und wird als Vor- und Nachvermächtnis ausgestaltet, sodass das verbleibende Vermögen später an einen Nachvermächtnisnehmer fällt. Auch hier wird eine Testamentsvollstreckung angeordnet. Der Vorteil: Das Kind wird nicht Teil einer Erbengemeinschaft, was Auseinandersetzungen vermeidet.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hält das Behindertentestament in gefestigter Rechtsprechung für wirksam und nicht sittenwidrig, zuletzt mit Beschluss vom 24. Juli 2019. Die Sorge der Eltern um die Zukunft ihres Kindes ist nach Auffassung des Gerichts berechtigt und keine sittenwidrige Benachteiligung des Sozialhilfeträgers. Wichtig ist allerdings eine sorgfältige Gestaltung der Verwaltungsanweisungen für den Testamentsvollstrecker. Fehlen sie ganz, kann der Eindruck entstehen, das Testament diene allein dem Erhalt des Nachlasses für die übrigen Erben, was die Wirksamkeit gefährden kann. Bei besonders großen Nachlässen ist die Gestaltung anspruchsvoller, weil dann die Frage der Sittenwidrigkeit erneut aufgeworfen werden kann.
Worauf bei der Gestaltung zu achten ist
Die Erbquote muss über dem Pflichtteil liegen. Die Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker sollten konkret regeln, welche Zuwendungen zulässig sind. Betreuer und Testamentsvollstrecker sollten nicht dieselbe Person sein, damit der Betreuer den Vollstrecker kontrollieren kann. Ersatztestamentsvollstrecker sind zu benennen. Wegen der Komplexität und der hohen Folgen von Fehlern gehört das Behindertentestament in fachkundige Hand und meist in notarielle Form.
Häufige Fragen
Was ist ein Behindertentestament?
Eine erbrechtliche Gestaltung, die ein Kind mit Behinderung aus dem Nachlass absichert, ohne dass dessen Sozialleistungen gekürzt werden. Sie verbindet Vor- und Nacherbschaft mit einer Dauertestamentsvollstreckung.
Ist ein Behindertentestament sittenwidrig?
Nein. Der Bundesgerichtshof hält es in ständiger Rechtsprechung für wirksam und nicht sittenwidrig. Wichtig ist eine sorgfältige Gestaltung der Verwaltungsanweisungen.
Warum muss die Erbquote über dem Pflichtteil liegen?
Damit kein zusätzlicher Pflichtteilsanspruch entsteht, der auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden könnte. Schon eine Quote knapp über dem Pflichtteil genügt.
Was ist die Vermächtnislösung?
Statt einer Vorerbschaft erhält das Kind ein Vermächtnis mindestens in Pflichtteilshöhe, ausgestaltet als Vor- und Nachvermächtnis mit Testamentsvollstreckung. So wird das Kind nicht Teil einer Erbengemeinschaft.
Über diese Plattform werden Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region vermittelt.
Weiterlesen
Ihre Situation in Ruhe besprechen
Wir vermitteln Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Kostenfrei, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Passenden Anwalt findenWeiterführend: Testament errichten, Nachlassplanung, Pflichtteil berechnen.