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Berliner Testament: Vorteile, Bindung und Pflichtteilsrisiko

Wie das Berliner Testament funktioniert

Beim klassischen Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein. Erst wenn auch der überlebende Partner stirbt, erben die Kinder als sogenannte Schlusserben. Der überlebende Ehegatte ist damit zunächst umfassend abgesichert und kann über das gemeinsame Vermögen verfügen. Das Berliner Testament ist Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten und muss von beiden errichtet werden, beim eigenhändigen genügt, dass einer es handschriftlich schreibt und beide unterschreiben.

Die Bindungswirkung

Der große Unterschied zum Einzeltestament ist die Bindung. Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann der überlebende Partner die wechselbezüglichen Verfügungen grundsätzlich nicht mehr ändern. Er ist also an die gemeinsame Einsetzung der Schlusserben gebunden und kann zum Beispiel ein Kind nicht mehr nachträglich begünstigen oder ausschließen, sofern keine Änderungsbefugnis vereinbart wurde. Wer Flexibilität für den überlebenden Partner wünscht, muss dies ausdrücklich regeln.

Das Pflichtteilsrisiko

Weil die Kinder beim ersten Todesfall übergangen werden, können sie ihren Pflichtteil verlangen. Das kann den überlebenden Partner finanziell unter Druck setzen, gerade wenn das Vermögen in einer Immobilie gebunden ist.

Die Pflichtteilsstrafklausel soll Kinder davon abhalten, schon nach dem ersten Tod den Pflichtteil zu verlangen, indem sie ihnen für diesen Fall auch beim zweiten Erbfall nur den Pflichtteil zubilligt. Sie verhindert den Pflichtteil nicht, erhöht aber die Hemmschwelle.

KlauselWirkung
Pflichtteilsstrafklausel (Jastrowsche Klausel)wer beim ersten Erbfall den Pflichtteil fordert, wird auch Schlusserbe nur eingeschränkt
Wiederverheiratungsklauselregelt die Folgen einer erneuten Heirat des Überlebenden

Steuerlicher Nachteil

Ein oft übersehener Punkt ist die Erbschaftsteuer. Beim Berliner Testament fällt das Vermögen zweimal an, erst beim überlebenden Ehegatten, dann bei den Kindern. Die Freibeträge der Kinder nach dem erstverstorbenen Elternteil bleiben dabei ungenutzt. Bei größeren Vermögen kann das zu einer höheren Steuerlast führen, als wenn die Kinder schon beim ersten Erbfall bedacht würden.

Typische Fehler

Verkennen der Bindungswirkung und fehlende Änderungsbefugnis für den Überlebenden. Keine Pflichtteilsstrafklausel, sodass Kinder ungehindert den Pflichtteil fordern. Übersehen des steuerlichen Nachteils bei größeren Vermögen. Unklare Formulierung, ob Verfügungen wechselbezüglich und damit bindend sein sollen.

Häufige Fragen

Was ist ein Berliner Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen.

Kann der überlebende Partner es ändern?

Grundsätzlich nicht, soweit die Verfügungen wechselbezüglich sind. Eine Änderung ist nur möglich, wenn eine Änderungsbefugnis vereinbart wurde.

Können die Kinder trotzdem den Pflichtteil verlangen?

Ja, beim ersten Todesfall, weil sie zunächst übergangen werden. Eine Pflichtteilsstrafklausel erhöht die Hemmschwelle, schließt den Anspruch aber nicht aus.

Hat das Berliner Testament steuerliche Nachteile?

Bei größeren Vermögen ja, weil die Freibeträge der Kinder nach dem zuerst verstorbenen Elternteil ungenutzt bleiben und das Vermögen zweimal besteuert wird.

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