erbklar.de

Fachanwalt für Erbrecht: Voraussetzungen, Titel und Bedeutung

Der Fachanwalt für Erbrecht ist ein Rechtsanwalt, der besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Erbrecht nachgewiesen hat. Den Titel verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer auf Antrag, geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO). Wer ihn führt, hat einen formellen Qualifikationsnachweis, der über die allgemeine Anwaltszulassung hinausgeht.

Der Titel ist geschützt und reguliert

Anders als werbliche Selbstbezeichnungen wie "Experte für Erbrecht" oder "Spezialist" ist der Fachanwaltstitel rechtlich geschützt. Er darf nur geführt werden, wer ihn nach den Anforderungen der Fachanwaltsordnung erworben hat und ihn durch jährliche Fortbildung erhält. Die Bundesrechtsanwaltskammer regelt die Voraussetzungen einheitlich, die Verleihung erfolgt durch die örtliche Rechtsanwaltskammer.

Die Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung

Der Weg zum Fachanwalt für Erbrecht ist anspruchsvoll und dauert mehrere Jahre. Drei Säulen sind nachzuweisen.

Berufserfahrung. Vor dem Antrag müssen mindestens drei Jahre als zugelassener Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung liegen. Reine Tätigkeit ohne Anwaltszulassung zählt nicht.

Theoretische Kenntnisse. In einem mindestens 120-stündigen Fachanwaltslehrgang werden die erbrechtlichen Themenbereiche systematisch vermittelt, darunter materielles Erbrecht, internationales Erbrecht, Erbprozess, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie die Bezüge zu Familien- und Gesellschaftsrecht. Den Abschluss bilden drei mehrstündige Klausuren, die bestanden werden müssen.

Praktische Erfahrung. Der Antragsteller muss eine Falliste mit 80 persönlich und weisungsfrei bearbeiteten Erbrechtsfällen vorlegen, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren. Die Fälle müssen sich über alle fünf vorgeschriebenen Themenbereiche der FAO verteilen, aus mindestens drei Bereichen je 5 Fälle. Die Falliste prüft ein Ausschuss der Rechtsanwaltskammer, der bei Zweifeln Rückfragen stellt oder Akten anfordert.

SäuleAnforderungGrundlage
Berufserfahrungmindestens drei Jahre als zugelassener Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre§ 3 FAO
Theoretische KenntnisseFachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden plus drei Klausuren§ 4 i.V.m. § 14f FAO
Praktische Erfahrung80 dokumentierte Fälle aus dem Erbrecht in den letzten drei Jahren§ 5 lit. m FAO

Die jährliche Fortbildungspflicht

Der einmal erworbene Titel ist nicht auf Lebenszeit gesichert. Nach § 15 FAO muss jeder Fachanwalt für Erbrecht pro Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung im Erbrecht nachweisen, durch Hörsaal-Seminare, Webinare oder anerkannte Eigenfortbildung mit Leistungskontrolle. Werden die Fortbildungsstunden nicht erbracht, kann die Rechtsanwaltskammer den Titel entziehen. Die Pflicht soll sicherstellen, dass der Fachanwalt im Erbrecht auf aktuellem Stand bleibt.

Unterschied zum Allgemeinanwalt

Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf erbrechtlich beraten und vertreten. Der Unterschied zum Fachanwalt liegt also nicht in der Erlaubnis. Er liegt im nachgewiesenen Schwerpunkt.

In der Praxis bedeutet das: Ein Fachanwalt hat erbrechtliche Fälle in der nötigen Tiefe bearbeitet und bleibt durch die Fortbildung am Puls der Rechtsprechung. Ein guter Allgemeinanwalt kann erbrechtlich genauso kompetent sein, aber der Mandant hat keinen formellen Nachweis dafür und trägt ein Auswahlrisiko.

MerkmalAllgemeinanwaltFachanwalt für Erbrecht
Beratung im Erbrecht erlaubtjaja
Spezialisierung nachgewiesenneinja, formell durch FAO-Anforderungen
Mindesterfahrung im Erbrechtnicht erforderlichmindestens 80 Fälle dokumentiert
Fortbildungspflicht im Erbrechtnein15 Stunden pro Jahr
Titel führbarneinja, geschützt

Wann ein Fachanwalt sinnvoll ist

Bei einfachen, klaren Fällen kann auch ein Allgemeinanwalt eine gute Wahl sein. Sobald jedoch eine der folgenden Konstellationen vorliegt, ist die Spezialisierung praktisch wichtig:

Was der Titel nicht garantiert

So aussagekräftig der Titel ist, eine Erfolgsgarantie ist er nicht. Auch unter Fachanwälten gibt es Unterschiede in Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Mandantenkommunikation. Der Titel sagt, dass jemand die formellen Anforderungen erfüllt hat. Er sagt nicht, ob die Chemie stimmt, ob der Anwalt zu Ihrer Fallart die meiste Erfahrung hat oder ob er strategisch denkt. Deshalb lohnt sich auch bei einem Fachanwalt das Erstgespräch, in dem genau diese Punkte zu klären sind.

Häufige Fragen

Was ist ein Fachanwalt für Erbrecht?

Ein Rechtsanwalt, der nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Erbrecht nachgewiesen hat und den geschützten Titel von seiner Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen hat.

Worin unterscheidet sich der Fachanwalt vom normalen Anwalt?

Im nachgewiesenen Schwerpunkt. Jeder zugelassene Anwalt darf erbrechtlich beraten, aber nur der Fachanwalt hat die formellen Anforderungen der Fachanwaltsordnung erfüllt: einen Lehrgang absolviert, drei Klausuren bestanden, 80 Fälle nachgewiesen und sich zur jährlichen Fortbildung verpflichtet.

Wie wird man Fachanwalt für Erbrecht?

Nach mindestens drei Jahren als zugelassener Rechtsanwalt durch einen Fachanwaltslehrgang mit drei Klausuren, eine Falliste mit 80 Erbrechtsfällen und einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer.

Wie viele Fälle muss ein Fachanwalt für Erbrecht nachweisen?

80 persönlich und weisungsfrei bearbeitete Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren, verteilt über alle fünf Themenbereiche der FAO.

Muss ein Fachanwalt sich fortbilden?

Ja, jährlich mindestens 15 Zeitstunden im Erbrecht. Wer die Pflicht nicht erfüllt, kann den Titel verlieren.

Brauche ich für meinen Erbfall zwingend einen Fachanwalt?

Nein, jeder Rechtsanwalt darf erbrechtlich beraten. Bei komplexen Fällen, etwa Pflichtteilsergänzung, Erbengemeinschaft mit Immobilie, Behindertentestament oder Unternehmensnachfolge, ist die Spezialisierung aber ein deutlicher Vorteil.

Über diese Plattform vermitteln wir Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region.

Ihre Situation in Ruhe besprechen

Wir vermitteln Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Kostenfrei, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Passenden Anwalt finden

Mehr zur Auswahl des richtigen Anwalts und zu den einzelnen Themenfeldern finden Sie auf unserer Startseite. Vertiefende Ratgeber zu Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testament und Nachlassplanung sind in unserem Ratgeberbereich verlinkt.

Anwalt für Erbrecht finden