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Pflichtteil trotz Enterbung: So setzen Sie den Anspruch durch

Wer pflichtteilsberechtigt ist und wer nicht

Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB nur die nächsten Angehörigen: Abkömmlinge (Kinder, bei deren Wegfall Enkel), der überlebende Ehegatte und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister, Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteil.

Eingetragene Lebenspartner sind den Ehegatten gleichgestellt (§ 10 Abs. 6 LPartG i.V.m. § 2303 BGB). Geschiedene Ehepartner verlieren das Pflichtteilsrecht mit Rechtskraft der Scheidung (§ 1933 BGB).

Berechnung: vom Nachlasswert zur Auszahlung

Stufe eins: gesetzlicher Erbteil ermitteln. Ein verheiratetes Kind ohne Geschwister hätte nach gesetzlicher Erbfolge (Zugewinngemeinschaft) 1/4 (oder 1/2, je nach Ehegattenkonstellation).

Stufe zwei: Pflichtteil ist die Hälfte davon. Bei 400.000 Euro Nachlass und einem Pflichtteilsanteil von 1/4 ergibt sich ein Pflichtteil von 100.000 Euro (1/2 von 1/4 ist 1/8 – Korrektur: 1/2 des Erbteils, der Erbteil ist 1/2 bei einem Kind, also Pflichtteil 1/4). Die genaue Quote hängt vom Familienstand und der Zahl der Berechtigten ab.

Stufe drei: Auszahlung in Geld. Der Pflichtteilsberechtigte erhält keinen Anteil an Sachgegenständen, sondern einen Geldanspruch gegen die Erben (§ 2317 BGB).

KonstellationGesetzl. ErbteilPflichtteil
1 Kind, Erblasser verwitwet1/11/2
2 Kinder, Erblasser verwitwetje 1/2je 1/4
1 Kind, überlebender Ehegatte (ZGG)1/21/4
Ehegatte, keine Kinder, Eltern leben3/43/8

Auskunftsanspruch und Durchsetzung

Wer enterbt wurde, kennt den Nachlasswert in der Regel nicht. § 2314 BGB gibt einen Auskunftsanspruch gegen den Erben – auf Verlangen ein notarielles Nachlassverzeichnis. Die Kosten trägt der Nachlass.

Verweigert der Erbe Auskunft oder Zahlung, bleibt nur die Klage. Außergerichtliche Geltendmachung mit Anwalt ist üblich und oft erfolgreich; in 60–70 Prozent der Fälle einigen sich die Parteien vor Klageeinreichung.

Häufige Fragen

Was, wenn der Erbe nicht zahlen kann?

Der Pflichtteil ist sofort fällig (§ 2317 BGB). Reicht das Barvermögen nicht, kann der Erbe Stundung verlangen (§ 2331a BGB), wenn die sofortige Erfüllung ihn unbillig hart treffen würde – etwa wenn er die geerbte Immobilie verkaufen müsste.

Wie verjährt der Pflichtteil?

Drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der ihn enterbenden Verfügung erfahren hat (§ 2332 BGB i.V.m. § 199 BGB).

Kann der Pflichtteil ganz entzogen werden?

Nur in extremen Ausnahmefällen nach § 2333 BGB: schwere Verfehlung gegen den Erblasser, Verbrechen mit Mindeststrafe 1 Jahr, böswillige Unterhaltspflichtverletzung. Die Hürde ist sehr hoch.

Gilt der Pflichtteil auch bei Schenkungen vor dem Tod?

Ja, über den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB: Schenkungen der letzten 10 Jahre werden anteilig (jährlich -10 Prozent) auf den Nachlasswert addiert.

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