Erbschein Kosten 2025: Tabelle nach Nachlasswert
Kostentabelle nach Nachlasswert
| Nachlasswert | Erbschein (1,0) | Eidesst. Vers. (1,0) | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 75 € | 75 € | 150 € |
| 25.000 € | 115 € | 115 € | 230 € |
| 50.000 € | 165 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 273 € | 546 € |
| 200.000 € | 435 € | 435 € | 870 € |
| 300.000 € | 635 € | 635 € | 1.270 € |
| 500.000 € | 935 € | 935 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 1.735 € | 3.470 € |
| 3.000.000 € | 4.935 € | 4.935 € | 9.870 € |
| 5.000.000 € | 8.135 € | 8.135 € | 16.270 € |
Was zum Nachlasswert zählt
Aktiva: Immobilien (Verkehrswert), Konten, Depots, Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigten als Erben, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Beteiligungen, offene Forderungen.
Abzüglich: Bestattungskosten, Schulden des Erblassers, Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche, Steuerlasten. Maßgeblich ist der Wert zum Todeszeitpunkt (§ 40 GNotKG).
Wann auf den Erbschein verzichtet werden kann
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, ersetzt das Eröffnungsprotokoll den Erbschein im Grundbuchverfahren (§ 35 GBO) und meist bei Banken. Bei sehr kleinen Nachlässen (unter 5.000 Euro) verzichten viele Banken ebenfalls auf den Erbschein.
Eine sofortige Ersparnis durch notarielles Testament gegenüber späterer Erbscheinerteilung von rund 50 Prozent der Kosten – plus geringerer Verwaltungsaufwand für die Erben.
Häufige Fragen
Trägt der Nachlass die Kosten?
Ja, als Nachlassverbindlichkeit nach § 1968 BGB. Bei Erbengemeinschaft tragen die Erben anteilig nach Erbquote.
Wie wird die Immobilie bewertet?
Zum Verkehrswert am Todestag. In der Praxis genügt häufig ein Bodenrichtwert plus Gebäudewert oder ein Maklergutachten. Bei Streit zwischen Erben und Finanzamt: Verkehrswertgutachten.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Erbscheinkosten mindern den steuerpflichtigen Erwerb (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Sie reduzieren die Erbschaftsteuer, sind aber keine separate Steuerermäßigung.
Was kostet der gemeinschaftliche Erbschein?
Gleiche Gebühr wie der Einzelerbschein – sie wird nicht je Miterbe erhoben, sondern einmal für den gesamten Antrag.
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