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Was kostet ein Fachanwalt für Erbrecht? Kosten und RVG 2025

Die Anwaltsvergütung im Erbrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Maßgeblich ist der Gegenstandswert – beim Pflichtteil etwa der Anspruch in Euro, bei der Erbauseinandersetzung der eigene Erbteil. Hier die Bandbreiten und ein Rechenbeispiel.

Was kostet die anwaltliche Tätigkeit konkret?

  • Erstberatung: maximal 190 Euro netto für Verbraucher (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Viele Kanzleien verzichten beim ersten Telefonat darauf.
  • Außergerichtliche Vertretung: 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, bei umfangreichen oder schwierigen Sachen bis 2,5.
  • Gerichtliche Vertretung: 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) plus 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV).
  • Auslagenpauschale: 20 Euro netto je Angelegenheit (Nr. 7002 VV).
  • Umsatzsteuer: 19 Prozent auf alle Honorare und Auslagen.

Rechenbeispiel bei 50.000 € Gegenstandswert

Pflichtteilsanspruch oder Erbteil von 50.000 Euro: 1,3-Geschäftsgebühr ergibt rund 1.633 Euro netto, mit Auslagen und USt. ca. 1.965 Euro brutto. Bei Klageeinreichung kommen Gerichtskosten von etwa 1.428 Euro (3 Gebühren KV 1210 GKG) hinzu.

RVG-Tabelle 2025: Gebühr nach Gegenstandswert

Die folgende Tabelle zeigt die volle 1,0-Gebühr nach Anlage 2 zu § 13 RVG. Die übliche 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ergibt sich durch Multiplikation mit 1,3. Zuzüglich Auslagenpauschale (20 €) und 19 % Umsatzsteuer.

Gegenstandswert bis1,0-Gebühr (netto)1,3 Geschäftsgebühr (netto)
5004964
1.00088114
1.500127165
2.000166216
3.000222289
4.000278361
5.000334434
6.000390507
7.000446580
8.000502653
9.000558725
10.000614798
13.000666866
16.000718933
19.0007701.001
22.0008221.069
25.0008741.136
30.0009551.242
35.0001.0361.347
40.0001.1171.452
45.0001.1981.557
50.0001.2791.663
65.0001.3731.785
80.0001.4671.907
95.0001.5612.029
110.0001.6552.152
125.0001.7492.274
140.0001.8432.396
155.0001.9372.518
170.0002.0312.640
185.0002.1252.763
200.0002.2192.885
230.0002.3513.056
260.0002.4833.228
290.0002.6153.400
320.0002.7473.571
500.0003.5394.601

Quelle: § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 RVG (Stand: KostRÄG 2021). Werte über 500.000 Euro nach der gesetzlichen Formel. gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Standardpolicen decken Erbrecht nicht ab. Nur Tarife mit ausdrücklichem Baustein Erbrecht zahlen, und meist nur außergerichtlich. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie mandatieren – im Zweifel deckungszusage einholen.

Was passiert, wenn ich verliere?

Im Prozess trägt die unterliegende Partei alle Kosten (§ 91 ZPO): eigene und gegnerische Anwaltskosten plus Gerichtskosten. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig verteilt.

Kann ich ein Stundenhonorar vereinbaren?

Ja, durch schriftliche Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG. Stundensätze von 250 bis 450 Euro netto sind im Erbrecht üblich. Vorteil: planbar bei kleinen Werten. Nachteil: keine Deckelung nach oben.

Wer zahlt die Kosten im Erbfall?

Die Erben tragen Nachlasskosten aus dem Nachlass (§ 1968 BGB). Streitkosten zwischen Miterben trägt aber jeder selbst, soweit es um die eigene Position geht.

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