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Pflichtteil: Ihr Mindestanspruch trotz Enterbung

Wer als Kind, Ehegatte oder Elternteil durch Testament enterbt wird, geht nicht leer aus. Das Gesetz sichert engen Angehörigen den Pflichtteil, einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils nach § 2303 BGB. Über diese Plattform finden Sie einen Fachanwalt, der Ihren Pflichtteil berechnet und durchsetzt.

Wer pflichtteilsberechtigt ist

Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder und an ihrer Stelle Enkel, der Ehegatte und unter Umständen die Eltern. Geschwister und entferntere Verwandte haben keinen Pflichtteil. Voraussetzung ist, dass die Person durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Wie hoch der Pflichtteil ist

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wer gesetzlich die Hälfte geerbt hätte, dem steht als Pflichtteil ein Viertel des Nachlasswertes zu. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt. Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände.

Die zentralen Bausteine

Ohne Auskunft lässt sich der Pflichtteil nicht beziffern. Deshalb ist der Auskunftsanspruch der erste Schritt. Hat der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt, erhöht der Ergänzungsanspruch den Pflichtteil.

AnspruchGrundlageBedeutung
Auskunft§ 2314 BGBBestandsverzeichnis, Grundlage der Berechnung
Pflichtteil§ 2303 BGBHälfte des gesetzlichen Erbteils
Ergänzung§ 2325 BGBSchenkungen der letzten zehn Jahre

So funktioniert die Vermittlung

Sie schildern Ihren Fall, wir vermitteln Sie an einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region, der Auskunft, Berechnung und Durchsetzung übernimmt. Kostenfrei und unverbindlich für Sie.

Ratgeber zu Pflichtteil

Wer enterbt wurde oder zu wenig erhält, hat oft einen Pflichtteilsanspruch. Die folgenden Ratgeber zeigen Berechnung, Auskunft, Durchsetzung und Fristen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils, bezogen auf den Nachlasswert zum Todeszeitpunkt. Schenkungen können den Anspruch über die Ergänzung erhöhen.

Wie setze ich meinen Pflichtteil durch?

Zunächst Auskunft über den Nachlass verlangen, dann den Anspruch beziffern und geltend machen, notfalls einklagen. Ein Fachanwalt steuert diese Schritte.

Über diese Plattform werden Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.

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Weiterführend: Pflichtteil berechnen, Pflichtteil einklagen, Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen.

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