Pflichtteil: Ihr Mindestanspruch trotz Enterbung
Wer als Kind, Ehegatte oder Elternteil durch Testament enterbt wird, geht nicht leer aus. Das Gesetz sichert engen Angehörigen den Pflichtteil, einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils nach § 2303 BGB. Über diese Plattform finden Sie einen Fachanwalt, der Ihren Pflichtteil berechnet und durchsetzt.
Wer pflichtteilsberechtigt ist
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder und an ihrer Stelle Enkel, der Ehegatte und unter Umständen die Eltern. Geschwister und entferntere Verwandte haben keinen Pflichtteil. Voraussetzung ist, dass die Person durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.
Wie hoch der Pflichtteil ist
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wer gesetzlich die Hälfte geerbt hätte, dem steht als Pflichtteil ein Viertel des Nachlasswertes zu. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt. Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände.
Die zentralen Bausteine
Ohne Auskunft lässt sich der Pflichtteil nicht beziffern. Deshalb ist der Auskunftsanspruch der erste Schritt. Hat der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt, erhöht der Ergänzungsanspruch den Pflichtteil.
| Anspruch | Grundlage | Bedeutung |
|---|---|---|
| Auskunft | § 2314 BGB | Bestandsverzeichnis, Grundlage der Berechnung |
| Pflichtteil | § 2303 BGB | Hälfte des gesetzlichen Erbteils |
| Ergänzung | § 2325 BGB | Schenkungen der letzten zehn Jahre |
So funktioniert die Vermittlung
Sie schildern Ihren Fall, wir vermitteln Sie an einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region, der Auskunft, Berechnung und Durchsetzung übernimmt. Kostenfrei und unverbindlich für Sie.
Ratgeber zu Pflichtteil
Wer enterbt wurde oder zu wenig erhält, hat oft einen Pflichtteilsanspruch. Die folgenden Ratgeber zeigen Berechnung, Auskunft, Durchsetzung und Fristen.
- Pflichtteil berechnen: Höhe, Quote und Nachlasswert
Pflichtteil nach § 2303 BGB berechnen: Quotentabelle, Nachlasswert, Pflichtteilsergänzung und Rechenbeispiel. Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.
- Pflichtteilsergänzung: Wenn der Erblasser verschenkt hat
Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB: Zehnjahresfrist, Abschmelzung, Nießbrauch und Ehegattenschenkung. Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.
- Pflichtteil einklagen: Vorgehen, Stufenklage und Verjährung
Pflichtteil durchsetzen: Auskunft verlangen, Anspruch beziffern, Zahlung fordern und notfalls Stufenklage erheben. Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.
- Auskunftsanspruch beim Pflichtteil nach § 2314 BGB
Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB: Nachlassverzeichnis, notarielle Aufnahme, eidesstattliche Versicherung. Grundlage jeder Pflichtteilsberechnung.
- Verjährung des Pflichtteils: Diese Fristen müssen Sie kennen
Verjährung des Pflichtteils: regelmässige Drei-Jahres-Frist, Fristbeginn zum Jahresende, absolute Höchstfrist und Hemmung durch Stufenklage.
- Pflichtteil entziehen: Die engen Voraussetzungen des Paragraphen 2333 BGB
Pflichtteilsentziehung nach § 2333 BGB: abschliessende Gründe, Formvorschriften, Verzeihung und Abgrenzung zur Enterbung. Fachanwalt vermittelt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils, bezogen auf den Nachlasswert zum Todeszeitpunkt. Schenkungen können den Anspruch über die Ergänzung erhöhen.
Wie setze ich meinen Pflichtteil durch?
Zunächst Auskunft über den Nachlass verlangen, dann den Anspruch beziffern und geltend machen, notfalls einklagen. Ein Fachanwalt steuert diese Schritte.
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