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Wo sollten Sie Ihr Testament aufbewahren?

Vier Aufbewahrungsorte im Vergleich

OrtKostenSicherheitAuffindbarkeit im Erbfall
Amtsgericht (Nachlassgericht)75 € pauschal + 18 € ZTRsehr hochautomatisch über Standesamt + ZTR
NotarVerwahrung kostenfrei nach Beurkundungsehr hochautomatisch über ZTR
Vertrauensperson zu Hausekostenfreimittelabhängig von Mitteilung
Bankschließfachca. 50–150 €/JahrhochZugang erst nach Erbscheinsvorlage

Warum das Zentrale Testamentsregister entscheidend ist

Das ZTR wird von der Bundesnotarkammer geführt (§ 78c BNotO). Jedes Sterbestandesamt meldet einen Todesfall automatisch dorthin. Liegt ein registriertes Testament vor, informiert das ZTR das verwahrende Gericht, das das Testament unverzüglich eröffnet.

Ein nur zu Hause oder bei einer Vertrauensperson liegendes Testament wird nicht registriert. Stirbt der Erblasser plötzlich, kann das Testament jahrelang unentdeckt bleiben – mit der Folge, dass die gesetzliche Erbfolge greift und Vermögen verteilt wird, das nicht so verteilt werden sollte.

So hinterlegen Sie das Testament beim Amtsgericht

Persönlich beim Nachlassgericht des Wohnsitzes (§ 343 FamFG) abgeben. Mitnehmen: Personalausweis und das Testament. Sie erhalten einen Hinterlegungsschein. Die Pauschalgebühr von 75 Euro wird sofort fällig (Nr. 12100 KV GNotKG).

Sie können das Testament jederzeit wieder abholen – das gilt rechtlich als Widerruf (§ 2256 BGB).

Häufige Fragen

Wer darf das Testament zu Lebzeiten sehen?

Niemand außer Ihnen. Auch das Nachlassgericht öffnet den verschlossenen Umschlag erst im Sterbefall.

Ist das Bankschließfach eine Alternative?

Bedingt. Im Erbfall erhalten Erben das Schließfach erst gegen Vorlage eines Erbscheins – das verzögert die Testamentseröffnung um Wochen.

Was kostet die Aufbewahrung über Jahrzehnte?

Beim Amtsgericht ist die 75-Euro-Pauschale eine Einmalzahlung, unabhängig von der Verwahrdauer.

Was, wenn ich umziehe?

Das Testament bleibt beim ursprünglichen Amtsgericht. Im Erbfall ermittelt das ZTR den Verwahrort und leitet alles automatisch ein.

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