erbklar.de

Erbengemeinschaft auflösen: Die 5 Schritte zur Auseinandersetzung

Die ersten drei Schritte: Voraussetzungen schaffen

Schritt 1 – Legitimation: Erbschein beantragen oder, falls vorhanden, notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll. Ohne Legitimation handeln Banken, Grundbuchämter und Vertragspartner nicht.

Schritt 2 – Bestandsaufnahme: Sämtliche Aktiva und Passiva auflisten. Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Hausrat, offene Forderungen einerseits. Andererseits Schulden, Beerdigungskosten, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Steuerlasten.

Schritt 3 – Schulden begleichen: § 2046 BGB schreibt vor, dass Verbindlichkeiten vor der Verteilung zu begleichen sind. Vermächtnisse werden erfüllt, Pflichtteilsansprüche bedient. Erst der Restnachlass wird aufgeteilt.

Schritt 4: Auseinandersetzungsvertrag

Die Miterben legen schriftlich fest, wer was bekommt. Bei reinem Geldnachlass reicht eine private Vereinbarung. Sobald Immobilien dabei sind, ist notarielle Beurkundung zwingend (§ 311b BGB).

Typische Verteilung: Familienheim auf ein Geschwisterkind, Ausgleichszahlung an die anderen. Wertpapierdepot wird hälftig geteilt. Der Hausrat wird einvernehmlich aufgeteilt – Konflikte um Sentimentalwerte sind hier häufig.

Wertmaßstab ist der Verkehrswert. Bei Immobilien empfiehlt sich ein neutrales Gutachten (DIN 277), nicht der Vorschlag eines Miterben oder Maklers.

Schritt 5: Vollzug

Mit dem Auseinandersetzungsvertrag wird im Grundbuch umgetragen, das Konto aufgelöst, das Depot übertragen. Steuerlich relevant: Erbschaftsteuererklärung binnen drei Monaten nach Anforderung durch das Finanzamt.

Bei Verkauf einer Nachlassimmobilie greift möglicherweise die Spekulationssteuer, wenn der Erblasser sie vor weniger als zehn Jahren erworben hat (§ 23 EStG). Bei eigengenutzter Wohnung gilt die Befreiung für drei Jahre.

Häufige Fragen

Was, wenn ein Miterbe blockiert?

Die Erbauseinandersetzung kann jederzeit verlangt werden (§ 2042 BGB). Verweigert ein Miterbe die Zustimmung, bleibt nur die Teilungsklage oder bei Immobilien die Teilungsversteigerung.

Wie lange dauert eine Auseinandersetzung?

Einvernehmlich 3 bis 6 Monate. Mit Wertstreit und Immobilien 12 bis 24 Monate. Eine Teilungsversteigerung dauert zusätzlich 12 bis 18 Monate.

Trägt der Nachlass die Kosten?

Ja. Sämtliche Kosten der ordnungsgemäßen Auseinandersetzung – Notar, Sachverständiger, ggf. Anwalt – sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 1968 BGB).

Geht das alles ohne Anwalt?

Bei kleinem Nachlass und Einigkeit ja. Sobald Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Pflichtteilsansprüche dabei sind, lohnt sich ein Fachanwalt – Fehler in der Auseinandersetzungsvereinbarung sind kostspielig.

Weiterlesen

Ihre Situation in Ruhe besprechen

Wir vermitteln Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Kostenfrei, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Passenden Anwalt finden
Anwalt für Erbrecht finden