Erbquote
Die Erbquote ergibt sich aus dem Testament, einem Erbvertrag oder – mangels Verfügung – aus der gesetzlichen Erbfolge. Sie ist Grundlage für die Verteilung des Nachlasses und für die Berechnung von Pflichtteilen.
Beispiel: Hinterlässt der Erblasser Ehegattin (Zugewinngemeinschaft) und zwei Kinder, erbt die Ehegattin 1/2 (1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB) und jedes Kind 1/4.
Die Erbquote sagt nichts darüber aus, welche konkreten Gegenstände jemand erhält – das regelt erst die Auseinandersetzung oder eine Teilungsanordnung des Erblassers.
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