Behindertentestament
Das Kind wird nur als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt; sein Erbteil liegt knapp über dem Pflichtteil. Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Anteil dauerhaft und darf dem Kind nur solche Zuwendungen machen, die der Sozialhilfeträger nicht angreifen kann.
Der Bundesgerichtshof hält diese Gestaltung in ständiger Rechtsprechung für wirksam und nicht sittenwidrig (zuletzt BGH IV ZR 246/19). Voraussetzung ist eine erbrechtlich und sozialrechtlich saubere Ausarbeitung.
Alternativ kommt ein Vermächtnis mit Verwaltungs- und Verwendungsanordnungen in Betracht. Welche Form passt, hängt von Nachlassgröße, Familienkonstellation und Pflichtteilsrisiken ab.
Auch bekannt als: Bedürftigentestament für behinderte Kinder.
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Behindertentestament: Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung. Vom BGH gebilligte Gestaltung, die Sozialleistungen sichert.
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