Erbschaftsteuer
Die wichtigsten Steuerklassen: Klasse I (Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft), Klasse II (Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder), Klasse III (Übrige). Die Sätze reichen von 7 % bis 50 % – abhängig von Steuerklasse und Erwerbsbetrag.
Freibeträge: Ehegatte 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR, Eltern 100.000 EUR (im Erbfall). Dazu kommen Versorgungs- und sachliche Freibeträge (Familienheim, Hausrat).
Beim Familienheim bleibt der Erwerb durch den Ehegatten oder die Kinder steuerfrei, wenn die Immobilie weitere zehn Jahre selbst genutzt wird. Schenkungen können alle zehn Jahre erneut den Freibetrag ausnutzen.
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Nachlass planen und nach dem Erbfall geordnet abwickeln. Testament, Schenkungen, Unternehmensnachfolge und Erbschein. Vermittlung an Fachanwalt.
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