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Nachlassabwicklung

Die ersten Schritte sind häufig Sterbeurkunde, Eröffnung beim Nachlassgericht, Kontakt zu Banken und Versicherungen, Wohnungsauflösung und Sichtung von Unterlagen. Erst danach klärt sich, ob ein Erbschein nötig ist.

Parallel sind Fristen zu beachten: Ausschlagung (6 Wochen / 6 Monate), Erbschaftsteuer-Anzeige (3 Monate), Anfechtung (1 Jahr). Wer die Übersicht verliert, verschenkt häufig Geld oder übernimmt unfreiwillig Schulden.

Bei größeren oder komplexen Nachlässen ist Testamentsvollstreckung oder die Begleitung durch einen Fachanwalt der saubere Weg. Auch bei vermeintlich einfachen Fällen lohnt eine Erstberatung – die meisten teuren Fehler entstehen in den ersten Wochen.

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