Vorweggenommene Erbfolge
Sie verfolgt drei Ziele: steuerliche Entlastung durch wiederholte Nutzung der Freibeträge, Vermeidung von Streit im Erbfall und Sicherung der eigenen Versorgung über vertragliche Vorbehalte.
Typische Bausteine sind Nießbrauchsvorbehalte (Schenker behält die Erträge), Wohnungsrechte, Rückforderungsrechte (z. B. bei Insolvenz oder Vorversterben des Beschenkten) und Pflichtteilsanrechnungen.
Die vorweggenommene Erbfolge ist ein scharfes Werkzeug und Pflichtgegenstand jeder ernsthaften Nachfolgeplanung – sie braucht aber genauso ernsthafte juristische und steuerliche Begleitung.
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Nachlass planen und nach dem Erbfall geordnet abwickeln. Testament, Schenkungen, Unternehmensnachfolge und Erbschein. Vermittlung an Fachanwalt.
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Pflichtteil nach § 2303 BGB: Wer berechtigt ist, wie hoch er ist und wie Sie ihn durchsetzen. Vermittlung an Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region.
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