Erbauseinandersetzung
Der Ablauf folgt typischerweise drei Schritten: Bestandsaufnahme und Bewertung des Nachlasses, Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten, Aufteilung des verbleibenden Vermögens nach den Erbquoten.
Können sich die Miterben nicht einigen, bleibt nur der Weg über das Gericht: Erbauseinandersetzungsklage oder – bei Immobilien – Teilungsversteigerung. Beides ist langwierig und teuer.
Ein notarieller Auseinandersetzungsvertrag ist häufig steuerlich und rechtlich der saubere Weg, weil er Eigentumsübertragungen an Immobilien und Gesellschaftsanteilen direkt vollziehen kann.
Auch bekannt als: Nachlassteilung, Auseinandersetzung des Nachlasses.
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