Öffentliches Testament
Der Erblasser kann seinen letzten Willen mündlich gegenüber dem Notar erklären oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergeben, dass darin sein letzter Wille enthalten ist (§ 2232 BGB). Der Notar prüft Testierfähigkeit und berät rechtlich.
Vorteile: rechtssichere Formulierung, geringeres Anfechtungsrisiko, Wegfall des Erbscheins gegenüber Banken und Grundbuchämtern bei eindeutigen Verhältnissen.
Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Bei komplexer Vermögensstruktur, Unternehmen, Patchwork oder Auslandsbezug ist die notarielle Form fast immer die sinnvollere Wahl.
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Testament rechtssicher gestalten oder anfechten: Formen, Formstrenge, Anfechtungsgründe und Fristen. Vermittlung an Fachanwalt für Erbrecht.
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Nachlass planen und nach dem Erbfall geordnet abwickeln. Testament, Schenkungen, Unternehmensnachfolge und Erbschein. Vermittlung an Fachanwalt.
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Testament rechtssicher errichten: eigenhändig oder notariell, Form, Inhalt, Pflichtteil und typische Fehler. Fachanwalt für Erbrecht vermittelt.
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