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Eigenhändiges Testament

§ 2247 BGB ist streng: Auch nur teilweise mit Schreibmaschine oder Computer geschriebene Testamente sind insgesamt unwirksam. Eine unterschriebene Aufzählung am Computer entfaltet keine Wirkung.

Die Unterschrift muss am Ende stehen und den vollständigen Namen enthalten; ‚Mama‘ oder ein Kürzel reichen nur in Ausnahmefällen. Datum und Ort sind keine Wirksamkeits-, aber wichtige Beweisvoraussetzungen, etwa bei mehreren Testamenten.

Aufbewahrung: Das eigenhändige Testament kann zu Hause aufbewahrt oder gegen geringe Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegt werden – Letzteres schützt vor Verlust oder Manipulation und sichert die Eintragung im Zentralen Testamentsregister.

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