erbklar.de

Gemeinschaftliches Testament

Formal genügt, dass einer der Ehegatten das Testament eigenhändig schreibt und unterschreibt; der andere unterzeichnet zustimmend mit Datum und Ort (§ 2267 BGB). Auch die notarielle Form ist zulässig.

Verfügungen sind wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass jede Verfügung nicht ohne die andere getroffen worden wäre (§ 2270 BGB). Solche Verfügungen binden den Überlebenden nach dem ersten Erbfall.

Nichtverheiratete Paare können kein gemeinschaftliches Testament errichten und sind auf Einzeltestamente oder einen Erbvertrag verwiesen.

Weiterlesen

  • Themenseite: Testament

    Testament rechtssicher gestalten oder anfechten: Formen, Formstrenge, Anfechtungsgründe und Fristen. Vermittlung an Fachanwalt für Erbrecht.

Zurück zur Glossar-Übersicht.

Anwalt für Erbrecht finden