Europäisches Nachlasszeugnis
Das ENZ beruht auf der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und wirkt grenzüberschreitend wie ein Erbschein. Es wird vom Nachlassgericht des Mitgliedstaats ausgestellt, dessen Gerichte international zuständig sind.
Praxisrelevant ist das ENZ vor allem bei Ferienimmobilien, Auslandskonten oder Wertpapierdepots im EU-Ausland. Es ersetzt regelmäßig nationale Erbnachweise und vermeidet mehrfache Verfahren.
Die Gültigkeit beträgt grundsätzlich sechs Monate; Verlängerungen sind möglich. Bei Patchworkfamilien mit Auslandsbezug ist die frühzeitige Antragstellung sinnvoll.
Auch bekannt als: ENZ, EU-Erbschein.
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