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Testament Kosten: Was Anwalt, Notar und Hinterlegung kosten

Die Testamentskosten teilen sich in drei Blöcke: anwaltliche Beratung zur rechtssicheren Gestaltung, ggf. notarielle Beurkundung und die amtliche Verwahrung. Die Höhe richtet sich nach Reinvermögen (Notar) oder Gegenstandswert (Anwalt).

Was kostet die anwaltliche Tätigkeit konkret?

  • Handschriftliches Testament: kostenlos, sofern es formwirksam nach § 2247 BGB ist (komplett handschriftlich, mit Datum, Ort und Unterschrift).
  • Anwaltliche Beratung zur Testamentsgestaltung: Erstberatung 190 Euro netto, vollständige Gestaltung 800 bis 2.500 Euro nach Komplexität.
  • Notarielle Beurkundung (öffentliches Testament): 1,0-Gebühr nach Tabelle B GNotKG, bezogen auf das Reinvermögen.
  • Hinterlegung beim Amtsgericht: 75 Euro pauschal (Nr. 12100 KV GNotKG).
  • Eintrag im Zentralen Testamentsregister: 15 Euro plus 2,50 Euro Datenübermittlung.

Rechenbeispiel bei 250.000 € Gegenstandswert

Reinvermögen von 250.000 Euro: notarielle Beurkundung Einzeltestament rund 535 Euro netto, Hinterlegung 75 Euro, ZTR 18 Euro. Berliner Testament: doppelte Gebühr nach Tabelle B (zwei Verfügende), also rund 1.070 Euro Beurkundung.

RVG-Tabelle 2025: Gebühr nach Gegenstandswert

Die folgende Tabelle zeigt die volle 1,0-Gebühr nach Anlage 2 zu § 13 RVG. Die übliche 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ergibt sich durch Multiplikation mit 1,3. Zuzüglich Auslagenpauschale (20 €) und 19 % Umsatzsteuer.

Gegenstandswert bis1,0-Gebühr (netto)1,3 Geschäftsgebühr (netto)
5004964
1.00088114
1.500127165
2.000166216
3.000222289
4.000278361
5.000334434
6.000390507
7.000446580
8.000502653
9.000558725
10.000614798
13.000666866
16.000718933
19.0007701.001
22.0008221.069
25.0008741.136
30.0009551.242
35.0001.0361.347
40.0001.1171.452
45.0001.1981.557
50.0001.2791.663
65.0001.3731.785
80.0001.4671.907
95.0001.5612.029
110.0001.6552.152
125.0001.7492.274
140.0001.8432.396
155.0001.9372.518
170.0002.0312.640
185.0002.1252.763
200.0002.2192.885
230.0002.3513.056
260.0002.4833.228
290.0002.6153.400
320.0002.7473.571
500.0003.5394.601

Quelle: § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 RVG (Stand: KostRÄG 2021). Werte über 500.000 Euro nach der gesetzlichen Formel. gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Lohnt sich notarielles Testament gegenüber handschriftlichem?

Ja, wenn das Vermögen komplex ist, Immobilien beteiligt sind oder ein Erbschein vermieden werden soll: ein notarielles Testament ersetzt im Grundbuchverfahren den Erbschein und spart dort später ähnliche Gebühren. Bei kleinem Vermögen reicht das handschriftliche.

Was kostet die Änderung eines Testaments?

Ein handschriftliches Testament können Sie jederzeit kostenlos widerrufen oder neu schreiben. Ein notarielles Testament ändern Sie durch eine neue notarielle Beurkundung – Gebühren wie beim Ersttestament.

Sind Testamentskosten von der Steuer absetzbar?

Nicht als Sonderausgaben oder Werbungskosten beim Erblasser. Im Erbfall mindern angemessene Erbfallkosten (auch Beratungskosten) den steuerpflichtigen Erwerb (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

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