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Anwalt für Pflichtteil in Berlin

Wenn Sie in Berlin enterbt wurden oder Ihren Pflichtteil einfordern wollen, brauchen Sie einen spezialisierten Anwalt. Über erbklar.de werden Sie an einen Fachanwalt für Erbrecht mit Kanzleisitz in Berlin oder im Einzugsbereich des Landgericht Berlin vermittelt.

Zuständiges Gericht für Pflichtteilsklagen in Berlin

Für die Pflichtteilsklage kommt es auf den Streitwert an. Bis 5.000 Euro entscheidet das Amtsgericht, in Berlin also das Amtsgericht Schöneberg. Ab 5.001 Euro ist das Landgericht Berlin zuständig, und es besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Berufungen gehen an das Kammergericht Berlin.

StreitwertGericht in BerlinAnwaltszwang
bis 5.000 €Amtsgericht Schöneberg (Amtsgericht)nein
ab 5.001 €Landgericht Berlinja (§ 78 ZPO)
BerufungKammergericht Berlinja

Verfahren in drei Schritten

  1. Auskunftsstufe (§ 2314 BGB). Der Erbe muss ein Nachlassverzeichnis erstellen, auf Verlangen notariell. Dauer in Berlin: sechs bis zwölf Wochen bei kooperierendem Erben, sechs bis neun Monate mit Auskunftsklage.
  2. Wertermittlungsstufe. Grundstücke werden durch Sachverständigengutachten bewertet. Kosten trägt am Ende der Nachlass, Vorleistung häufig durch den Pflichtteilsberechtigten.
  3. Zahlungsstufe. Auf Basis von Verzeichnis und Wertermittlung wird der Pflichtteil beziffert und beim Landgericht Berlin eingeklagt, soweit nicht freiwillig gezahlt.

Verjährung und Fristen

Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfährt (§ 2332 i.V.m. § 199 BGB). Wer heute in Berlin vom Erbfall aus 2023 erfährt und übergangen wurde, muss spätestens bis zum 31.12.2026 klagen.

Die Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall (§ 2325 BGB) hat eine eigenständige Verjährung, ebenfalls drei Jahre ab Kenntnis. Wer Fristen versäumt, verliert den Anspruch endgültig.

Häufige Fragen

Welches Gericht ist für die Pflichtteilsklage in Berlin zuständig?

Bis 5.000 Euro Streitwert das Amtsgericht Schöneberg (Amtsgericht), ab 5.001 Euro das Landgericht Berlin. Berufungen entscheidet das Kammergericht Berlin. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Ein enterbtes Kind mit gesetzlicher Quote von 1/2 hat einen Pflichtteil von 1/4 des Nachlasswerts.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfährt (§ 2332, § 199 BGB). Absolute Höchstgrenze 30 Jahre ab Erbfall.

Was kostet die Pflichtteilsklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (Pflichtteilsbetrag). Bei 50.000 Euro Streitwert entstehen etwa 3.500 Euro Gerichts- und 3.000 Euro Anwaltsgebühren je Seite. Bei Obsiegen trägt der unterlegene Erbe die Kosten.

Muss ich den Erben zuerst zur Auskunft auffordern?

Ja. Nach § 2314 BGB muss der Erbe ein Nachlassverzeichnis erteilen. Erst mit dessen Kenntnis lässt sich der Pflichtteil beziffern. Wird die Auskunft verweigert, ist eine Stufenklage möglich (Auskunft, Wertermittlung, Zahlung).

Kann ich Pflichtteilsergänzung verlangen?

Ja, wenn der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Tod Schenkungen gemacht hat (§ 2325 BGB). Der Anteil dieser Schenkungen nimmt jährlich um 10 Prozent ab (Abschmelzungsmodell), bei Schenkungen an den Ehepartner läuft die Frist erst mit Auflösung der Ehe an.

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