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Nachlassplanung: Was Beratung, Gestaltung und Beurkundung kosten

Nachlassplanung kombiniert anwaltliche Gestaltung mit notarieller Beurkundung und – bei größeren Vermögen oder Unternehmen – steuerlicher Beratung. Die Kosten richten sich nach Vermögen und Komplexität (etwa Patchwork, Unternehmen, Auslandsbezug).

Was kostet die anwaltliche Tätigkeit konkret?

  • Anwaltliche Erstberatung Nachlassplanung: 190 Euro netto (§ 34 RVG).
  • Komplette Gestaltung Einzeltestament: 800 bis 1.800 Euro netto.
  • Berliner Testament mit Pflichtteilsklauseln: 1.500 bis 3.000 Euro.
  • Erbvertrag notariell: 2,0-Gebühr nach Reinvermögen (Tabelle B GNotKG).
  • Vorsorgevollmacht notariell: 1,0-Gebühr nach Vermögen, höchstens 1 Mio. Euro Wert.
  • Unternehmensnachfolge Gestaltung: 5.000 bis 25.000 Euro plus Steuerberater.

Rechenbeispiel bei 500.000 € Gegenstandswert

Reinvermögen 500.000 Euro, Berliner Testament notariell: 2,0-Gebühr nach Tabelle B GNotKG für gemeinschaftliches Testament rund 1.870 Euro netto. Plus Hinterlegung (75 Euro) und ZTR (18 Euro). Vorsorgevollmacht zusätzlich rund 935 Euro.

RVG-Tabelle 2025: Gebühr nach Gegenstandswert

Die folgende Tabelle zeigt die volle 1,0-Gebühr nach Anlage 2 zu § 13 RVG. Die übliche 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ergibt sich durch Multiplikation mit 1,3. Zuzüglich Auslagenpauschale (20 €) und 19 % Umsatzsteuer.

Gegenstandswert bis1,0-Gebühr (netto)1,3 Geschäftsgebühr (netto)
5004964
1.00088114
1.500127165
2.000166216
3.000222289
4.000278361
5.000334434
6.000390507
7.000446580
8.000502653
9.000558725
10.000614798
13.000666866
16.000718933
19.0007701.001
22.0008221.069
25.0008741.136
30.0009551.242
35.0001.0361.347
40.0001.1171.452
45.0001.1981.557
50.0001.2791.663
65.0001.3731.785
80.0001.4671.907
95.0001.5612.029
110.0001.6552.152
125.0001.7492.274
140.0001.8432.396
155.0001.9372.518
170.0002.0312.640
185.0002.1252.763
200.0002.2192.885
230.0002.3513.056
260.0002.4833.228
290.0002.6153.400
320.0002.7473.571
500.0003.5394.601

Quelle: § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 RVG (Stand: KostRÄG 2021). Werte über 500.000 Euro nach der gesetzlichen Formel. gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Was kostet ein Erbvertrag im Vergleich zum Testament?

Ein Erbvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 2276 BGB) – Kosten wie notarielles Testament, aber als 2,0-Gebühr statt 1,0. Vorteil: bindende Wirkung. Nachteil: einseitig nicht widerrufbar.

Lohnt sich lebzeitige Übertragung steuerlich?

Häufig ja. Schenkungsteuerfreibeträge (z.B. 400.000 Euro pro Kind) lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen. Bei größeren Vermögen amortisiert sich die anwaltliche Gestaltung mehrfach durch ersparte Erbschaftsteuer.

Wie oft sollte ich die Planung anpassen?

Alle fünf bis sieben Jahre oder bei Lebensereignissen: Heirat, Scheidung, Geburt, Vermögensänderung, Wegzug ins Ausland. Eine Überprüfung kostet 300 bis 600 Euro, eine komplette Neugestaltung wieder den ursprünglichen Satz.

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