erbklar.de

Erbausschlagung Muster: Erklärung beim Nachlassgericht

Wer ein überschuldetes Erbe oder ein Erbe mit unkalkulierbaren Risiken nicht annehmen will, muss aktiv ausschlagen. Schweigen bedeutet Annahme. Die Ausschlagung wirkt rückwirkend – Sie gelten als nie Erbe geworden, die Erbschaft fällt an den nächsten in der gesetzlichen Erbfolge.

Wann das Muster passt

  • Nachlass ist überschuldet (Schulden > Vermögen).
  • Erbe enthält unkalkulierbare Risiken (laufendes Verfahren, Immobilie mit Altlasten).
  • Sie wollen einer anderen Person den Vortritt lassen (z.B. eigenes Kind statt sich selbst).
  • Sie sind Pflichtteilsberechtigter und der Pflichtteil ist höher als der Erbteil.

Wann das Muster nicht reicht

  • Nachlass ist positiv – Annahme + Nachlassverwaltung (§ 1981 BGB) ist sicherer.
  • Sie kennen Vermögensverhältnisse nicht: zunächst Aufschub durch Inventarerrichtung (§ 1993 BGB).
  • Frist ist schon abgelaufen – Anfechtung nur bei Irrtum (§ 1954 BGB).

In diesen Fällen erstellt ein Fachanwalt für Erbrecht die Verfügung passgenau und haftet für die rechtliche Wirksamkeit. Wir vermitteln binnen 24 Stunden.

Anwalt finden →

Mustertext zum Abschreiben

Wichtig: Eckige Klammern [...] markieren Stellen, die Sie durch Ihre Angaben ersetzen müssen. Bei handschriftlichen Testamenten muss der Text vollständig eigenhändig geschrieben sein (§ 2247 BGB) – Kopieren oder Ausdrucken ist nicht zulässig.

An das
[Amtsgericht – Nachlassgericht]
[vollständige Anschrift]

Nachlasssache: [Vorname Nachname des Erblassers]
geboren am [Datum] in [Ort]
verstorben am [Datum] in [Ort]
zuletzt wohnhaft: [Anschrift]

Aktenzeichen (falls bekannt): [VI ... / ...]

Erklärung der Ausschlagung der Erbschaft

Hiermit erkläre ich,
[Vorname Nachname], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft [Anschrift],

die Ausschlagung der Erbschaft nach dem oben bezeichneten Erblasser, und zwar aus allen Berufungsgründen (gesetzliche Erbfolge und etwaige Verfügungen von Todes wegen).

Vom Erbfall habe ich am [Datum] Kenntnis erlangt, durch [z.B. Mitteilung des Standesamts, Schreiben des Nachlassgerichts vom ...].

Mein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser: [z.B. Kind, Ehepartner, Geschwister].

Ich versichere, dass ich die Erbschaft weder angenommen habe noch in einer Weise gehandelt habe, die als Annahme zu deuten wäre.

[Ort], [Datum]

[eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachname]

----
Hinweis: Die Unterschrift muss bei schriftlicher Einreichung notariell beglaubigt sein (§ 1945 Abs. 1 BGB). Alternativ kann die Erklärung persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht abgegeben werden.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Wer trägt die Notarkosten der Beglaubigung?

Sie selbst. Die Beglaubigung kostet nach GNotKG je nach Geschäftswert (Reinwert des Nachlasses) zwischen 20 und 70 Euro plus Auslagen.

Was, wenn ich nach der Ausschlagung doch etwas geerbt habe?

Anfechtung wegen Irrtums binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (§ 1954 BGB). Wer den Nachlasswert falsch einschätzt, kann anfechten, wenn ein objektiv erkennbarer Irrtum vorlag.

Müssen meine Kinder ebenfalls ausschlagen?

Ja, sobald Sie ausgeschlagen haben, rückt nach § 1924 Abs. 3 BGB Ihr Kind nach – auch wenn es minderjährig ist. Für Minderjährige muss das Familiengericht der Ausschlagung zustimmen.

Ihre Situation in Ruhe besprechen

Wir vermitteln Sie an einen geprüften Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Region. Kostenfrei, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Passenden Anwalt finden
Anwalt für Erbrecht finden