Pflichtteilsverzicht Muster: Vereinbarung mit Erblasser
Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht (§ 2346 BGB) sind die schärfsten Werkzeuge der vorweggenommenen Erbfolge. Beide bedürfen notarieller Form, beide wirken endgültig. Der reine Pflichtteilsverzicht lässt die gesetzliche Erbenstellung unberührt, schließt aber den Pflichtteilsanspruch aus.
Wann das Muster passt
- Unternehmensnachfolge: Ein Geschwisterkind verzichtet zugunsten des Unternehmensnachfolgers gegen Abfindung.
- Patchwork: Verzicht der leiblichen Kinder zugunsten des neuen Ehepartners gegen lebzeitige Zuwendung.
- Hochbetagter Erblasser will Streit unter Erben endgültig ausschließen.
- Vorgezogene Übertragung größerer Vermögenswerte als Abfindung.
Wann das Muster nicht reicht
- Junger Pflichtteilsberechtigter – Lebensumstände können sich wandeln.
- Unklare Vermögensverhältnisse: keine sichere Bewertung der Gegenleistung möglich.
- Erbschaftsteuerlich relevant: lebzeitige Abfindung kann Schenkungsteuer auslösen.
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Anwalt finden →Mustertext zum Abschreiben
Wichtig: Eckige Klammern [...] markieren Stellen, die Sie durch Ihre Angaben ersetzen müssen. Bei handschriftlichen Testamenten muss der Text vollständig eigenhändig geschrieben sein (§ 2247 BGB) – Kopieren oder Ausdrucken ist nicht zulässig.
Pflichtteilsverzichtsvertrag Vor mir, dem unterzeichnenden Notar [Name, Amtssitz], erschienen heute: 1. Herr/Frau [Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Anschrift] – nachfolgend "Erblasser" – 2. Herr/Frau [Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Anschrift] – nachfolgend "Verzichtender" – Die Beteiligten erklären: § 1 Verzicht Der Verzichtende verzichtet hiermit gegenüber dem Erblasser auf seinen Pflichtteil am Nachlass des Erblassers (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Verzicht erstreckt sich auf das ordentliche Pflichtteilsrecht ebenso wie auf Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB. Der Verzicht erstreckt sich [auch / nicht] auf die Abkömmlinge des Verzichtenden. § 2 Gegenleistung Als Gegenleistung erhält der Verzichtende vom Erblasser einen Betrag in Höhe von [Betrag] Euro, zahlbar binnen [Frist] nach Beurkundung. ODER (Sachwerte): Als Gegenleistung überträgt der Erblasser dem Verzichtenden das in [Anschrift] gelegene Grundstück, eingetragen im Grundbuch von [...] Bl. [...]. Die Übertragung erfolgt im gesonderten Vertrag. § 3 Aufklärung Der Verzichtende wurde vom Notar darüber belehrt, dass - der Verzicht endgültig ist und nicht widerrufen werden kann, - bei späterer Verarmung kein Pflichtteil mehr verlangt werden kann, - die Gegenleistung Schenkungsteuer auslösen kann. [Ort], [Datum] [Unterschriften, Notarsiegel]
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Was kostet der notarielle Verzicht?
Nach GNotKG: 2,0-Gebühr aus dem Pflichtteilswert. Bei einem Pflichtteil von 100.000 Euro fallen rund 546 Euro Notargebühr (netto) zuzüglich Auslagen und USt. an. Die Kosten trägt üblicherweise der Erblasser.
Kann der Verzicht widerrufen werden?
Nein. Der Verzicht ist endgültig (§ 2351 BGB). Aufhebung nur durch erneuten notariellen Vertrag mit beiden Parteien möglich. Bei Erblassertod ist eine Aufhebung ausgeschlossen.
Verzichtet auch das Kind des Verzichtenden?
Nur wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht (§ 2349 BGB). Ohne ausdrückliche Erstreckungsklausel behalten Enkel ihre eigenen Pflichtteilsansprüche.
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