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Erbengemeinschaft auflösen: Kosten von außergerichtlich bis Teilungsversteigerung

Die Kosten der Auseinandersetzung hängen davon ab, wie streitig die Sache ist und ob Immobilien beteiligt sind. Maßgeblicher Gegenstandswert ist der Wert des Erbteils, den der Mandant durchsetzen will.

Was kostet die anwaltliche Tätigkeit konkret?

  • Außergerichtliche Vermittlung mit Anwalt: 1,3-Geschäftsgebühr aus dem eigenen Erbteilswert.
  • Erbauseinandersetzungsvertrag notariell (bei Immobilien zwingend): GNotKG-Gebühren nach Nachlasswert.
  • Teilungsklage: 1,3-Verfahrens- + 1,2-Terminsgebühr aus dem gesamten Nachlasswert.
  • Teilungsversteigerung: Gerichtskosten ca. 0,5 % vom Verkehrswert + Anwaltskosten + Sachverständigengutachten.
  • Erbschein (sofern erforderlich): nach Nachlasswert, bei 200.000 Euro ca. 870 Euro.

Rechenbeispiel bei 200.000 € Gegenstandswert

Nachlasswert 200.000 Euro, drei Miterben zu je 1/3: Erbteilswert 66.667 Euro pro Person. Anwaltliche Vertretung außergerichtlich: 1,3-Geschäftsgebühr aus 66.667 Euro = 1.373 Euro netto. Notarielle Erbauseinandersetzung über den Gesamtnachlass: rund 870 Euro Beurkundung.

RVG-Tabelle 2025: Gebühr nach Gegenstandswert

Die folgende Tabelle zeigt die volle 1,0-Gebühr nach Anlage 2 zu § 13 RVG. Die übliche 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ergibt sich durch Multiplikation mit 1,3. Zuzüglich Auslagenpauschale (20 €) und 19 % Umsatzsteuer.

Gegenstandswert bis1,0-Gebühr (netto)1,3 Geschäftsgebühr (netto)
5004964
1.00088114
1.500127165
2.000166216
3.000222289
4.000278361
5.000334434
6.000390507
7.000446580
8.000502653
9.000558725
10.000614798
13.000666866
16.000718933
19.0007701.001
22.0008221.069
25.0008741.136
30.0009551.242
35.0001.0361.347
40.0001.1171.452
45.0001.1981.557
50.0001.2791.663
65.0001.3731.785
80.0001.4671.907
95.0001.5612.029
110.0001.6552.152
125.0001.7492.274
140.0001.8432.396
155.0001.9372.518
170.0002.0312.640
185.0002.1252.763
200.0002.2192.885
230.0002.3513.056
260.0002.4833.228
290.0002.6153.400
320.0002.7473.571
500.0003.5394.601

Quelle: § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 RVG (Stand: KostRÄG 2021). Werte über 500.000 Euro nach der gesetzlichen Formel. gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Wer zahlt die Kosten der Auseinandersetzung?

Grundsätzlich jeder Miterbe seine eigenen. Die Kosten der notariellen Auseinandersetzung tragen die Miterben gemeinsam aus dem Nachlass. Bei einer Teilungsklage trägt der Verlierer die Kosten (§ 91 ZPO).

Lohnt sich die Teilungsversteigerung?

Selten. Sie ist das letzte Mittel, wenn keine Einigung möglich ist. Der Erlös liegt häufig 10 bis 25 Prozent unter dem Verkehrswert; dazu kommen Kosten von 5 bis 10 Prozent. Eine außergerichtliche Lösung ist fast immer wirtschaftlicher.

Kann ich nur meinen Erbteil verkaufen, um Kosten zu sparen?

Ja, der Verkauf des Erbteils nach § 2033 BGB ist möglich. Notarielle Beurkundung kostet nach GNotKG (Wert: Erbteil). Die anderen Miterben haben Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB. Diese Option spart Streit, der Erlös liegt aber meist 20 bis 40 Prozent unter dem rechnerischen Wert.

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